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Kita Bis 76 Euro mehr für Betreuung

Ab August 2016 könnten die Beiträge für die Betreuung in den Kitas der Einheitsgemeinde Zerbst teils drastisch ansteigen.

Von Daniela Apel 02.04.2016, 07:00

Zerbst l Von „erheblich höheren Beiträgen“ sprach Bürgermeister Andreas Dittmann bei der Vorstellung des Haushaltsplans für 2016. Auf die angedachte Höhe der Elternbeiträge für die Betreuung ihrer Sprösslinge in Krippe, Kindergarten und Hort ging er bei der Einbringung des Etats im Stadtrat allerdings nicht ein. Zu einer Nachfrage seitens der Abgeordneten kam es nicht.

Allerdings folgt nun die Anhörungsphase zu den Vorschlägen der Verwaltung, die im Mai-Stadtrat beschlossen werden soll. So wird sich der Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschuss auf seiner Sitzung am 12. April mit den teils drastischen Anhebungen der Beiträge beschäftigen. Diese sind dem Beschlussvorschlag zu entnehmen, welcher der Sitzungseinladung beigefügt ist.

Demnach ist bei allen Betreuungsformen mit steigenden Kosten zu rechnen. Die Erhöhung fällt allerdings unterschiedlich aus. Wie schon bei der letzten Änderung zum 1. Januar 2015 ist der Krippenbereich wieder am stärksten betroffen. Zwischen 34 und 76 Euro sollen die Eltern hier für die Betreuung ihres Nachwuchses mehr zahlen, im Kindergartenbereich bewegen sich die Anhebungen zwischen 10 und 18 Euro, noch geringer fallen sie für die Hortbetreuung aus.

Als Gründe für die Kostensteigerungen gab Dittmann den verbesserten Betreuungsschlüssel sowie diverse neue und aufwendige Anforderungen an die pädagogische Arbeit an. Daneben wirken sich nicht nur die Tarifabschlüsse auf die Personalkosten aus. Mit dem Jahreswechsel haben die freien Träger die Erhebung der Kita-Beiträge an die Stadt abgegeben, weshalb eine weitere halbe Stelle benötigt wird. Mit der geplanten Erweiterung der städtischen integrativen Kita „Knirpsentreff“ um 15 zusätzliche Krippenplätze werden ab September 2016 zwei neue Stellen geschaffen.

Die laut Dittmann „deutlich nicht auskömmlichen“ Pauschalzahlungen von Land und Landkreis fangen das zunehmende Defizit für die Kinderbetreuung bei Weitem nicht auf. Zu finanzieren ist der Fehlbetrag von der Gemeinde und Eltern, wobei die Kommune mindestens die Hälfte der nicht gedeckten Kosten zu tragen hat. So regelt es das Kinderförderungsgesetz (Kifög), das seit 2013 gilt, aber gerade hinsichtlich der Finanzierung vom Land bis spätestens 2017 nachzubessern ist.

Die momentane Situation ändere das allerdings nicht, bemerkte Dittmann. Im Stadtrat machte er deutlich, dass ohne Beschluss und Umsetzung der neuen Kostenbeitragssatzung die Haushaltssatzung für 2016 nicht beschlossen werden könne. Das ansonsten entstehende Defizit würde zu einer Nichtgenehmigung des schon mit einem Minus von gut einer Million Euro belasteten Haushaltes und zur Pflichtauflage eines Konsolidierungskonzeptes führen. In diesem würde sich als erstes der Punkt „Erhöhung der Kostenbeiträge Kifög“ finden müssen, verdeutlichte der Bürgermeister die Lage.