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Kitas in Zerbst Steigen die Kita-Beiträge an?

Die Diskussion um eine Erhöhung der Kita- und Hort-Beiträge in der Einheitsgemeinde Zerbst beginnt erneut.

Von Daniela Apel 11.02.2017, 02:00

Zerbst l Bereits 2016 wurde über eine Anhebung der Kita- und Hort-Beiträge in der Einheitsgemeinde Zerbst diskutiert. Eine Erhöhung um bis zu 39 Prozent stand im Raum. Forderungen nach einem sozialverträglichen und moderaten Anstieg mündeten in dem Kompromiss, die Gebühren um maximal zehn Prozent zu erhöhen.

Die für Mai vorgesehene Entscheidung im Stadtrat zog Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD) allerdings auf der Sitzung zurück. Stattdessen empfahl er die geltenden Beitragssätze beizubehalten. Grund waren die zwischenzeitlich zugesagten Mehrzuweisungen des Landes zur Kita-Finanzierung. Es erfolgte eine Einmalzahlung in Höhe von 234 000 Euro – ein ähnlicher Betrag soll 2017 fließen.

Um den „enormen Kostenaufwuchs in der Kindertagesbetreuung“ zu decken, reichen diese Mittel jedoch nicht aus, heißt es in der Beschlussvorlage, mit der sich der Sozialausschuss am kommenden Dienstag auseinandersetzen wird, wenn er ab 17 Uhr im Sitzungsraum des Rathauses tagt. Hinzu kommt, dass Zerbst für dieses Jahr keinen ausgeglichenen Haushalt aufstellen kann und in die Konsolidierung gehen muss. Um die Eltern zu entlasten und die Beiträge für die Kita- und Hort-Betreuung dennoch nicht ins kaum mehr Bezahlbare ansteigen zu lassen, soll die Stadt knapp 150 000 Euro zusätzlich zur eigenen Mehrkostenbelastung übernehmen.

Der aktuelle Vorschlag der Verwaltung sieht Beitragserhöhungen von maximal 20 Euro je Betreuungsart vor, die vor allem im Hortbereich dennoch zu einem deutlichen Anstieg führen. Mussten für den Frühhort bislang monatlich 40 Euro gezahlt werden, wären es in dem Fall künftig 60 Euro – eine Anhebung um 50 Prozent.

Positiv ist, dass der Wunsch vieler Eltern nach einer differenzierteren Staffelung der Sundenangebote aufgegriffen wird. Fortan soll neben der fünf-, acht- und zehnstündigen Betreuung ebenfalls zwischen neun und elf Stunden gewählt werden können. Mit 311 Euro ist ein Elf-Stunden-Platz allerdings sehr teuer, was daran liegt, dass laut Gesetz nur ein Betreuungsanspruch bis zu zehn Stunden besteht und auch nur gefördert wird.