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Schulpflicht Kaum ein Zerbster schwänzt

Wer der Schule fern bleibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. 274 Verfahren wurden 2016 im Kreis deswegen angestrengt.

Von Sebastian Siebert 22.02.2017, 00:03

Zerbst l In Deutschland gibt es nicht nur ein Recht auf Bildung, es gibt sogar die Pflicht, eine Schule zu besuchen, wenn ein Kind das schulpflichtige Alter erlangt. Um die Schulpflicht durchzusetzen, kennt der Landkreis als ausführendes Organ zwei mögliche Verfahrenswege, um einen Schulverweigerer wieder zum Schulbesuch zu bewegen.

Sobald eine Meldung beim Landkreis erfolgt ist, „gibt es zum einen jeweils ein ordnungsrechtliches Verfahren, welches dazu dienen soll, den Schüler anzuhalten, wieder die Schule zu besuchen“, erklärte Marina Jank, Sprecherin des Landkreises Anhalt-Bitterfeld. „In dieses Verfahren werden auch die Sorgeberechtigten und soziale Träger eingebunden“, fügte sie an. „Die Durchführung eines Bußgeldverfahrens dagegen hat zum Ziel, das pflicht- und gesetzeswidrige Verhalten zu bestrafen“, ergänzte sie. Je nach Einzelfall können deswegen Bußgelder zwischen 50 und 250 Euro verhängt werden. 460 Mal war das der Fall im vergangenen Jahr im Kreis. Im Vorjahr waren es noch 516 Verfahren, die veranlasst worden waren. „Diese enden mit Einstellung, Verwarnung ohne Verwarngeld oder mit Bußgeldern“, erklärte Marina Jank weiter.

„2015 wurden 429, 2016 274 ordnungsrechtliche Verfahren durchgeführt, in der Zahl sind auch Sorgeberechtigte enthalten“, gab sie einen Überblick. In Zerbst haben die beiden weiterführenden Schulen jedoch kaum Probleme mit Schulverweigerern, obwohl es Fälle am Francisceum als auch an der Ganztagsschule Ciervisti gibt. „Im Moment haben wir nichts, was wir dem Ordnungsamt melden müssten“, sagte Heike Spieß, amtierende Leiterin der Ciervisti-Schule. „Es handelt sich nur um einige Fehlstunden.“

Denn bevor der Landkreis informiert wird, hat die Schule eine Reihe an Möglichkeiten, mit dem Schüler in Kontakt zu kommen. So sieht es auch der Ablaufplan bei Schulverweigerern vor. „Unsere pädagogischen Mitarbeiter nehmen Kontakt zu den Eltern auf“, erklärte sie weiter. Diese versuchen die Ursachen zu ergründen. „Wir haben in diesem Jahr bislang keine einzige Schulpflichtverletzung anzeigen müssen“, sagte die Leiterin. Das letzte Mal, dass wirklich etwas gemeldet werden musste, sei schon Jahre her, berichtete sie weiter.

Ähnlich ist es beim Gymnasium, dem Francisceum. „Zurzeit ist kein Fall anhängig“, sagte Schulleiter Hans-Henning Messer. „Es gab aber in der Vergangenheit schon Fälle von relevanten Größenordnungen“, sagte er weiter. Er schätze die Häufigkeit auf einen Schüler pro Jahr ein. Es habe sich dabei aber nie um Totalverweigerer gehandelt, berichtete er weiter. „Meist war es epochal, also abschnittsweise. Manchmal auch nur bestimmte Fächer“, sagte Messer. Auch dort gibt es ein genau vorgegebenes Vorgehen. Zuerst werden die Eltern benachrichtigt und mit ihnen gemeinsam nach den Ursachen gesucht. Sollten sich die Eltern nicht melden oder reagieren, werde erst dann der Landkreis benachrichtigt, wenn sich keine Besserung eingestellt hatte. Aber das sei der letzte Weg, so Messer.