1. Startseite
  2. >
  3. Varia
  4. >
  5. Nicht jeder bekommt Geld zurück

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs über Kredit-Bearbeitungsgebühren bleiben Fragen offen Nicht jeder bekommt Geld zurück

Von Gudrun Oelze 30.06.2014, 01:46

Der Bundesgerichtshof hat Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite kürzlich für unzulässig erklärt. Zu jenen, die nach dem BGH-Urteil rasch ihr Geld zurückhaben möchten, gehört Marion Rösler aus Möckern.

Von ihrer Bank erfuhr Frau Rösler jedoch, dass nicht jeder Kunde Anspruch auf Erstattung habe und erst noch die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten sei.

Darf die Bank die Zurückzahlung der Bearbeitungsgebühr aus diesem Grund verweigern oder ist das nur eine Art Hinhalte-Taktik?, fragte Marion Rösler den Leser-Obmann. Der bekam kompetente Antwort auf diese Frage von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Auch in deren Magdeburger Beratungsstelle häufen sich derzeit solche Anfragen. "Viele Verbraucher meinen, dass sie jegliche Art von Gebühren zurückverlangen können", sagt Heidi Lange. Doch bei dem BGH-Urteil gehe es ausschließlich um die Bearbeitungsgebühren, die beim Abschluss eines Vertrages angefallen sind.

Urteil gilt erst einmal nur für die verklagte Bank

"Diese findet man meist auf der ersten Seite des Vertrages unter den Positionen Nettokredit - Restschuldversicherung - Bearbeitungsgebühren, fast immer als Prozentsatz (2 bis 3,5 Prozent) zum Nettokredit und als Euro-Betrag angegeben - sowie dann noch die Zinsen", erläutert sie. Zusammen ergibt das dann den Bruttokreditbetrag. "In solchen Fällen ist davon auszugehen, dass es um die vom BGH verhandelten Bearbeitungsgebühren geht", sagt die Leiterin der Magdeburger Beratungsstelle. Bei individuell ausgehandelten Gebühren dagegen treffe dies offensichtlich nicht zu.

Die Bank unserer Leserin aus Möckern habe zu dem BGH- Urteil natürlich das Recht, die Urteilsbegründung zu lesen und davon die Entscheidung über Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren abhängig zu machen, so die Verbraucherberaterin weiter. Wie lange das dauert und ob die Bank überhaupt zahlt, könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt niemand sagen. "Vielleicht muss der Verbraucher auch erneut klagen, denn der BGH hat lediglich eine Bank verklagt. Das Urteil gilt also erst einmal nur gegenüber dieser Bank. Falls der Verbraucher einen Kredit bei einer anderen Bank hat, muss diese sich nicht unbedingt an das Urteil halten", so Heidi Lange.

Auch Verjährung von Ansprüchen ungeklärt

Außerdem müsse die Pro-blematik der Verjährung noch höchstrichterlich geklärt werden, was Ende Oktober dieses Jahres passieren soll. Kreditinstitute vertreten gegenwärtig noch den Standpunkt, dass Ansprüche auf Erstattung von Bearbeitungsgebühren ausgeschlossen sind, wenn das Bearbeitungsentgelt vor dem 1. Januar 2011 gezahlt wurde. Betroffenen rät die Verbraucherberaterin: "Bitte erst informieren - zum Beispiel in der Verbraucherzentrale - und dann an die Bank herantreten.