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Aufschub nur durch Klage oder Einschalten eines Ombudsmannes der Bank Kredit-Bearbeitungsentgelte verjähren

Von Gudrun Oelze 08.12.2014, 01:29

Wer von seinem Geld-institut ungerechtfertigt kassierte Bearbeitungsgebühren für Kredite zurückfordern will, muss sich beeilen. Zum Jahresende verjähren die Ansprüche, macht die Verbraucher-zentrale aufmerksam.

Nachdem der Bundesgerichtshof im Frühjahr Bearbeitungsgebühren für Verbraucher-kredite als unzulässig erklärt hat, können Bankkunden ungerechtfertigt kassierte Entgelte bei Krediten bis zu zehn Jahre rückwirkend einfordern. "Betroffene müssen sich aber sputen", erinnert Heidi Lange von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. "Denn alle in der Zeit vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2011 gezahlten Bearbeitungsentgelte verjähren zum 31. Dezember 2014!"

Schreiben an Geldinstitut reicht nicht aus

Wenn Geldinstitute die Erstattung des Bearbeitungsentgelts verweigern, müssen Verbraucher noch in diesem Jahr verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen, appelliert die Finanzexpertin der Magdeburger Beratungsstelle. Ein Schreiben an die Bank oder Sparkasse genüge in solchen Fällen nicht, weil die Verjährung zum Beispiel nur durch Klageerhebung vor Gericht oder durch Einschaltung eines Ombudsmannes der Bank gehemmt werden kann.

Die Bearbeitungsgebühr für seinen Kredit wurde einem Leser aus Tangerhütte zwar von seiner Bank erstattet.

Seiner Forderung nach Abrechnung der Zinsen und Neuberechnung des Darlehensvertrages kam das Geldinstitut jedoch nicht nach.

Nach dessen Ansicht besteht darauf kein Rechtsanspruch, teilte man dem Kreditnehmer mit, eine Neuberechnung seines Darlehensvertrages werde man daher auch nicht vornehmen.

Zumeist besteht auch Anspruch auf Zinsen

Den genauen Kreditvertrag unseres Lesers kennt Heidi Lange von der Verbraucherzentrale zwar nicht, vermutet aber, dass sein Anspruch teilweise berechtigt ist. "In den allermeisten Fällen besteht neben der Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr auch ein Anspruch auf Zinsen", sagt sie.

Doch ohne Hilfe können Betroffene dies kaum durchsetzen. Sie verweist auf drei Möglichkeiten:

1. Einschaltung des Ombudsmannes der Bank,

2. Erlass eines Mahnbescheides (dafür muss aber die Forderung exakt beziffert, der Anspruch also selbst ermittelt werden, da die genauen Euro-Beträge einzusetzen sind) oder

3. Klage mit Hilfe eines Anwaltes einreichen.

"Wie auch immer, die Zeit läuft. Betroffene sollten sich mit uns in Verbindung setzen!", rät Heidi Lange.