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Stadtordner kontrollierten noch nie so viel wie im vergangenen Jahr / 521 Verstöße gegen Leinenzwang 2010 festgestellt Toben für Hunde ist ab morgen auch am Stadtrand und auf Feldern tabu

Von Matthias Fricke 28.02.2011, 11:37

Hunde müssen ab morgen auch an der Elbe und auf abgelegenen Wiesen bzw. in den Waldstücken bis einschließlich 15. Juli wieder an die Leine genommen werden. Das regelt das Feld- und Forstordnungsgesetz des Landes. Damit können Hundehalter, denen privat keine Flächen zur Verfügung stehen, nur auf die 27 Hundeauslaufwiesen der Stadt zurückgreifen. Und: Die Chance bei einem Verstoß erwischt zu werden, war im vergangenen Jahr so hoch wie noch nie.

Magdeburg. Wenn Monika Heidemann und Kathrin Deichfischer mit ihren beiden Berner Sennenhunden an der Elbe das nächste Mal ausgelassen spielen wollen, müssen sie laut Feld- und Forstordnungsgesetz ab morgen bis zum 15. Juli warten. Zum Schutz der Wildtiere gilt in dieser Zeit auch außerhalb der Stadt Leinenpflicht.

Das Resultat: Das für die Hunde wichtige "Toben" muss auf die 27 Hundeauslaufwiesen in der Stadt verlegt werden. Sie gelten aber wegen ihrer Größe und teilweise schlechten Lage unter den Vierbeinerfreunden als sehr umstritten. "Wenn es nur eine umzäunte sichere Hundeauslaufwiese geben würde, da würden, glaube ich, alle hinfahren und sogar einen kleinen Eintritt bezahlen", meint Monika Heidemann. Das Problem scheint bekannt zu sein, nicht umsonst will der Stadtrat die Auslaufwiesen auf den Prüfstand stellen.

Hinzu kommt: Der Stadtordnungsdienst kontrolliert sowohl die Einhaltung der Anleinpflicht nach dem Feld- und Forstordnungsgesetz als auch die Stadtordnung. Und das offensichtlich sehr streng, wie die Zahlen des vergangenen Jahres zeigen.

521 Verstöße gegen den Leinenzwang haben die Ordnungskräfte im vergangenen Jahr (356 im Jahr 2009) registriert. "Das sind so viele wie noch nie", erklärt Magdeburgs Chef des Stadtordnungsdienstes Gerd vom Baur. Die erhöhten Zahlen liegen allerdings nicht an den vermehrten Verstößen, sondern an den intensiveren Kontrollen. Gerd vom Baur: "Wir kommen langsam in die richtige Spur." Bei den 521 Verstößen wurde nach Angaben des Stadtordners in rund 130 Fällen ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Rest der Ordnungssünder erhielten die Aufforderung, ein Verwarngeld zu zahlen, oder wurden im Rahmen des Ermessensspielraums nur mündlich belehrt.

Im Regelfall müssen Frauchen oder Herrchen bei allgemeinen Verstößen gegen die Leinenpflicht mit Verwarngeldern zwischen 15 und 35 Euro rechnen. Gegen uneinsichtige Hundehalter wird gleich ein Bußgeldverfahren (ab 40 Euro) eingeleitet. Wer zum Beispiel mit seinem Hund auf einem Spielplatz erwischt wird, muss sogar mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen. Da gibt es auch keinen Ermessensspielraum. In elf Fällen wurden Hundebesitzer auf diese Weise zur Verantwortung gezogen. Im Jahr 2009 waren es noch 19 Halter.

Ein Zeichen dafür, dass die verstärkten Kontrollen des Stadtordnungsdienstes auch Früchte tragen, sei auch der kontinuierliche Rückgang der sichergestellten Hunde. Während im Jahr 2009 noch 18 Vierbeiner zwangsweise den Hundehaltern entzogen werden mussten, waren es im vergangenen Jahr nur noch 16.

Was die Verstöße gegen den Leinenzwang betreffe, befänden sich die Schwerpunkte weiterhin auf der Straße und den Gehwegen. "Hier liegt auch weiter unser Hauptaugenmerk wegen des hohen Gefahrenpotenzials", erklärt Gerd vom Baur. Ein Spannungsverhältnis bestünde vor allem dort, wo Hundeauslaufwiesen in der Nähe von Wegen sich befinden. Auch beim Thema Hundekot gab es - trotz der Schwierigkeiten, die Sünder auf frischer Tat zu ertappen - erhöhte Zahlen. 87 Hundebesitzer konnten im Jahr 2010 überführt und zur Verantwortung gezogen werden. Im Vorjahr waren es 59 erwischte Ordnungssünder.

Hundefreundin Monika Heidemann mit ihren Berner Sennenhunden ist indes auch weiter auf der Suche nach der perfekten Hundeauslaufwiese.