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Entschädigungsanspruch für DDR-Spitzel wird neu verhandelt

24.01.2014, 16:46

Potsdam - Die Justiz muss sich noch einmal mit dem Fall eines früheren politischen Häftlings in der DDR befassen, dem wegen Informantentätigkeit für die Polizei Entschädigungsansprüche abgesprochen wurden.

Das Landesverfassungsgericht in Brandenburg wies das Verfahren am Freitag zur Neuverhandlung an das Potsdamer Landgericht zurück. Zur Begründung hieß es, das Gericht hätte die Umstände der Verpflichtung des Mannes als Informant genauer prüfen und ihm das Grundrecht auf persönliche Anhörung einräumen müssen.

Der Kläger hatte insgesamt siebeneinhalb Jahre im Gefängnis gesessen, nachdem er mit mehreren Fluchtversuchen aus der DDR zwischen 1972 und 1979 gescheitert war. In der Haft wurde er von der DDR-Kriminalpolizei als Spitzel angeworben. Daher soll der Mann über 30 000 Euro zurückzahlen. Der Kläger selbst behauptet, in der Haft zu der Spitzeltätigkeit gezwungen worden zu sein.

In Presseberichten wurde er stets als Inoffizieller Stasi-Mitarbeiter bezeichnet. Erst in der Gerichtsverhandlung stellte sich heraus, dass der heute 60-Jährige seinerzeit von der Polizei als Informant geführt worden war. Die Aufarbeitungsbeauftragte des Landes Brandenburg, Ulrike Poppe, sagte dazu, "Polizei und Stasi waren in der DDR eng miteinander verbunden."

Wegen der langen Haft war dem Betroffenen eine Entschädigung sowie eine monatliche Opferpension bewilligt worden. 2009 nahmen die Behörden die Bewilligung zurück. Dagegen klagte der Familienvater vor dem Potsdamer Landgericht. Sowohl Landgericht und in zweiter Instanz das Brandenburger Oberlandesgericht wiesen die Beschwerde aber zurück, ohne den Kläger persönlich anzuhören. Die Richter stützten sich lediglich auf Akten der Stasi-Unterlagen-Behörde und erklärten, es lägen keine Anhaltspunkte für die Ausübung von Druck auf ihn in der Haftzeit vor. Das Verfassungsgericht erklärte, damit sei das Grundrecht auf "rechtliches Gehör" verletzt worden.