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Karlsruhe weist Anfrage zu Homo-Adoptionsrecht ab

21.02.2014, 09:49

Karlsruhe - Schwule und lesbische Paare müssen weiter auf das Recht warten, Kinder gemeinschaftlich adoptieren zu dürfen. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet vorerst nicht über ihr volles Adoptionsrecht.

Eine gerichtliche Anfrage zur gemeinsamen Adoption scheiterte in Karlsruhe allerdings nur aus rein formalen Gründen. In der großen Koalition ist das Thema weiter umstritten.

Derzeit ist es nur Eheleuten erlaubt, gemeinsam Kinder zu adoptieren. Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg hatte in der gegenwärtigen Rechtslage eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung Homosexueller gesehen und beim Verfassungsgericht angefragt. Karlsruhe verwarf in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss die Vorlage des Amtsgericht jedoch als unzulässig. Sie sei nicht ausreichend begründet, hieß es.

Dennoch machten die Karlsruher Richter überraschend deutlich, dass sie eine inhaltlich große Nähe zur sogenannten Sukzessiv-Adoption sehen: Die Prüfung des Verbots der gemeinschaftlichen Adoption und der frühere Ausschluss der Sukzessiv-Adoption werfe "teilweise ähnliche oder identische verfassungsrechtliche Vorfragen auf", heißt es unter anderem.

Bei der Sukzessiv-Adoption geht es um Fälle, in denen ein Partner bereits ein Kind adoptiert hat und der andere Partner zusätzlich Adoptivmutter oder -vater werden möchte.

Dass Urteil zur Sukzessiv-Adoption hatte vor einem Jahr für großes Aufsehen gesorgt und eine politische Debatte ausgelöst, die sich bis in die schwarz-roten Koalitionsverhandlungen zog. Union und SPD konnten sich nicht verständigen. Die SPD will die Gleichstellung der homosexuellen Partnerschaften auch bei der Adoption , die Union ist dazu jedoch nicht bereit.

Konkret steht zum Thema Adoptionen daher im Koalitionsvertrag nur, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sukzessiv-Adoptionen umgesetzt werden solle. Der Referentenentwurf dazu sei mittlerweile an Länder und Verbände verschickt, heißt es aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium. Zum neuesten Beschluss des Gerichts heißt es dagegen nur: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sehe die Sukzessiv-Adoption als einen Schritt zur völligen Gleichstellung.

Angesichts des neuen Beschlusses forderte der Lesben-und Schwulenverband (LSVD) die völlige Gleichstellung: Bundestag und Bundesregierung könnten sich nicht hinter der formalen Zurückweisung verstecken, sagt LSVD-Sprecher Manfred Bruns. "Die Politik muss jetzt handeln und darf nicht auf die nächste Richtervorlage warten", forderte auch der innenpolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck.

Weitere Verfahren zum Verbot der gemeinschaftlichen Adoption sind derzeit nicht beim Verfassungsgericht anhängig. Das Amtsgericht kann aber seine Vorlage nachbessern und neu einreichen. Wie eine solche Anfrage auszusehen hätte, gaben die Verfassungsrichter dem Amtsgericht mit auf den Weg: Die "unmittelbar einschlägige Entscheidung" zur Sukzessiv-Adoption habe das Amtsgericht nicht zur Grundlage seiner Argumentation gemacht, kritisieren sie. "Angesichts der großen sachlichen Nähe" hätte sich das vorlegende Gericht damit aber auseinandersetzen müssen.

Für homosexuelle Paare habe das Thema immer größere Bedeutung, sagte LSVD-Sprecherin Renate Rampf. "Denn immer mehr schwule und lesbische Paare denken über Kinder nach, unabhängig davon, ob sie verpartnert sind oder nicht." Unter Berufung auf Erhebungen bezifferte Rampf die Zahl der 2013 in Deutschland lebenden eingetragenen Lebenspartnerschaften auf 23 000.