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Hasskriminalität Sachsen-Anhalt für Strafverschärfung

Von Matthias Fricke 27.02.2014, 02:20

Magdeburg. Noch vor Ostern will die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Strafverschärfung bei rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Motiven vorlegen. Das kündigte gestern Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bei einer Pressekonferenz in Berlin an.

Der Paragraf 46 des Strafgesetzbuches soll geändert werden. Darin sind die Grundsätze der Strafzumessung festgelegt. Explizit sollen nach der Gesetzesänderung "rassistische, fremdenfeindliche und sonstige menschenverachtende Motive" bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. So lautet der Plan. Der allerdings schon seit 2007 so im Raum steht, wie Landesjustizministerin Angela Kolb erklärt: "Das war eine Initiative unseres Bundeslandes, doch leider ist sie nie durch den Bundestag gekommen, obwohl es Mehrheiten im Bundesrat gab."

Die Richter können zwar schon heute auf Grundlage von Beschlüssen durch den Bundesgerichtshof entsprechend strafverschärfend bei solchen Motiven urteilen. Es sei aber dennoch ein Unterschied, wenn diese Motivation im Gesetz festgeschrieben ist.

Andere europäische Länder sind da bereits weiter, so zum Beispiel Schweden und Großbritannien.

Rechtsexperte und SPD-Bundestagsabgeordneter aus Sachsen-Anhalt Burkhard Lischka: "Dort wurden bereits gute Erfahrungen damit gesammelt." Auch in den USA zum Beispiel führt die Tat "Verbrechen aus Hass" üblicherweise mindestens zu einer Strafverdopplung.

Lischka: "Hasskriminalität ist ein Anschlag auf die Menschenwürde und muss sich im Gesetz wiederfinden." Es sei mehr als nur eine Wirtshausschlägerei und habe einen ganz besonderen Unrechtsgehalt, der sich in der Strafzumessung ganz besonders widerspiegeln muss.

Das Anti-Rassismus-Komitee des Europarates hatte erst Anfang der Woche auf eine Strafverschärfung in Deutschland gedrängt. So bemängelte die Kommission, dass rassistische Motive nicht im Strafgesetzbuch aufgenommen worden sind. "Der Bericht ist nicht nur ein Armutszeugnis für Deutschland, sondern auch ein deutliches Warnsignal. Im Gegensatz zu anderen Ländern haben wir den besonderen Unrechtsgehalt von fremdenfeindlich oder rassistisch geprägten Straftaten bisher strafrechtlich nicht geregelt. Das ist für uns eine Blamage auf internationaler Ebene", so der Abgeordnete.

Er ist sich aber sicher, dass die Änderung auch zügig beschlossen werden kann.

Das bestätigt im Wesentlichen auch der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Stephan Mayer: "Fraktionsübergreifend hat man sich auf 47 konkrete Empfehlungen geeinigt, um zukünftig Versäumnisse bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus zu vermeiden." Die Strafverschärfung ist ein Teil davon.

Trotz des geplanten Gesetzentwurfs wird es auch künftig in der Praxis schwer werden, den meist bei der Tat angetrunkenen Männern ein rassistisches Motiv nachzuweisen. Eine Tätowierung oder generelle rechte Gesinnung reicht allein nicht aus, einen rechtsradikalen Angriff von einer Wirtshausschlägerei abzugrenzen. Aktuell stehen die Richter des Magdeburger Landgerichts genau vor diesem Problem bei der Verhandlung gegen neun Schläger, die einen türkischen Imbissbesitzer in Bernburg verprügelt haben sollen.