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Diskussion um Datenschutz Im "gläsernen Auto" soll es keinen "eCall"-Abschaltknopf geben

Von Oliver Schlicht 09.03.2014, 19:23

Magdeburg l Wenn es nach der EU geht, werden ab 2015 alle Fahrzeughersteller per Gesetz verpflichtet, ihre Neufahrzeuge mit einem einheitlichen "eCall"-System auszustatten. Bislang sind die Details der Einführung dieses automatisierten Notrufsystems aber weitgehend ungeklärt. Dies gilt auch für die Fahrzeughersteller. Mit konkreten Aussagen hält man sich dort zurück.

Volkswagen werde "eCall im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen" anbieten, informierte Wolfsburg auf Nachfrage. Eine Entscheidung über Nachrüstlösungen solle später getroffen werden.

Ähnlich zurückhaltend äußert sich Mercedens-Benz in Berlin: "Grundsätzlich ist zu sagen, dass wir als Hersteller selbstverständlich die gesetzlichen Vorgaben umsetzen." Ein konzerneigenes "eCall"-System mit Namen "COMAND Online" werde bereits seit 2012 angeboten.

Bei BMW gibt es den "Intelligenten Notruf" sogar schon seit 2007. Nach Konzernangaben wurden bis Februar 2013 1,2 Millionen BMW-Fahrzeuge damit ausgestattet und in über 50000 Fällen darüber Hilfeleistungen organisiert.

Bei BMW und Mercedes-Benz ist die Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen mit "eCall" bislang keine Option. Der Grund ist: Die Notrufsysteme sind über Sensoren zum Beispiel in Airbags und Gurtstraffer, aber auch in die computergestützte Kommunikationszentrale der Fahrzeuge so tief integriert, so dass eine Nachrüstung zu aufwändig und damit zu teuer wäre.

Versicherer wie die "Provinzial Rheinland" oder die "Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt" (ÖSA) bieten dagegen für zweistellige Jahresbeträge einfachere Lösungen an. Das sind Blackbox-Systeme, die über Geschwindigkeitssensoren Notlagen erkennen, über GPS-Satelliten die Position bestimmen und dann die Notlage in ein Callcenter melden. Eine dort hinterlegte Handynummer des Fahrers wird angerufen. Vom Callcenter wird bei Bedarf die Rettungsleitstelle benachrichtigt. Die ÖSA gibt die Zahl der "Co-Piloten" - so dort der Name - in Sachsen-Anhalt mit 2500 an. Mehr als 100 Unfälle seien bislang über den "Co-Piloten" betreut worden.

Grundlegender Unterschied dieser privaten Notrettungssysteme zu den gesetzlich Vorgeschriebenen ist: Der Notruf geht nicht direkt in die Rettungsleitstelle, sondern über den Umweg eines Callcenters. "Nach der bislang mir vorliegenden Gesetzeslage wird es das so in Zukunft nicht mehr geben. Der Notruf muss immer direkt in der Leitstelle auflaufen", sagt Lutz-Georg Berkling, zuständiger Referatsleiter im Innenministerium. Auch sei zur Unfall-Klärung eine Rufverbindung direkt ins Auto und nicht über ein Handy vorgesehen. Berkling: "Das heißt, jeder Neuwagen wird dann über ein Mikrofon, über Lautsprecher und eine fest eingebaute Mobilfunkkarte verfügen müssen."

Die Diskussion darüber, inwieweit dieser "gläserne Fahrzeuginnenraum" den Datenschutz verletzt, ist längst noch nicht zu Ende geführt. In Brüssel scheiterten im Januar Änderungsanträge mehrerer Fraktionen, "eCall" einen Abschaltknopf zuzubilligen.