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Ziele und Tücken der Mietpreisbremse Grundsatz bei Maklern: Wer bestellt, bezahlt

02.04.2014, 01:17

Ein Gesetz soll die Mietenexplosion in Ballungsräumen eindämmen. Mit dem Magdeburger Burkhard Lischka vom Bundestags-Rechtsausschuss sprach dazu Steffen Honig.

Volksstimme: Die Große Koalition hat die Mietpreisbremse auf den Weg gebracht. Was ist der Kern des Gesetzes?

Burkhard Lischka: Es gibt in vielen Ballungsgebieten - vor allem im Westen, aber teils auch in ostdeutschen Städten - eine besorgniserregende Entwicklung. Da gibt es Mietpreisexplosionen von 30 bis 40 Prozent mit der Folge, dass die Reichen in die City ziehen und die Normalverdiener ins Abseits - sprich in die Außenbezirke - gedrängt werden. Weil das nicht die Zukunft unserer Städte sein kann, soll die Mietpreisbremse eingeführt werden. Die Deckelung betrifft sogenannte Bestandswohnungen, für die die Miete um nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden darf.

Volksstimme: Die gedeckelten Mieten sind auf Ballungsgebiete begrenzt, die die Länder festlegen. Der Mieterbund moniert, dass das Gesetz nicht bundesweit gelten soll.

Lischka: Wir haben in Deutschland sehr unterschiedliche Entwicklungen. Wir haben die Ballungsgebiete, aber auch Regionen, wo der Mietwohnungsmarkt entspannt ist oder wo Mieten auf Grund der demografischen Entwicklung sinken. Deshalb sollen die Länder aus ihrer Kenntnis heraus entscheiden, wo ganz gezielt den Mietpreisexplosionen entgegenwirkt werden muss.

Zusätzliche Mittel für den Wohnungsbau

Volksstimme: Die Wohnungs- und Immobilienunternehmen wiederum kritisieren, dass die Mietpreisbremse auch bei einer Unterversorgung angewendet werden soll. Dies ist ein dehnbarer Begriff, wie soll das gehandhabt werden?

Lischka: Die Mietpreisbremse schafft keine neuen Wohnungen - das verbirgt sich hinter dem Stichwort Unterversorgung. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir zusätzliche Mittel für den Wohnungsbau und auch für den sozialen Wohnungsbau investieren. Die Mittel für das Programm soziale Stadt sollen verdreifacht werden. Es wird Geld für Städtebauförderung und altersgerechtes Wohnen geben, damit die Situation sich ein Stück weit entspannt. Zusätzlich richtet sich die Preisbremse gegen die Mietexplosion. Es sind also zwei Seiten ein und derselben Medaille.

Volksstimme: Es gibt aber weitere Einschränkungen. Bei Neubauten dürfen die Mieten nach wie vor frei festgelegt werden. Außerdem können Vermieter bei Neuvermietung dieselbe Miete wie vorher verlangen. Ist das Gesetz da nicht löchrig wie Schweizer Käse?

Lischka: Nein, bei den Neubauten räumen wir Befürchtungen aus, dass durch die Mietpreisbremse Investitionen behindert werden. Wir brauchen aber zusätzliche Wohnungen. Das heißt aber auch, dass die Kritik, die teilweise artikuliert wird, wir würden den Wohnungsneubau behindern, Unsinn ist. Das ist im Gesetz gar nicht vorgesehen, denn wir haben die Neubauten herausgenommen.

Dicke Rechnung für nur einen Termin

Volksstimme: Der Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse sieht außerdem eine gravierende Änderung des Maklerrechts vor. Künftig bezahlt der Vermieter einen Makler, nicht der Wohnungssuchende.

Lischka: Wir haben seit Jahrzehnten die absurde Situation, dass Wohnungsinteressenten in Ballungszentren bei einem Besichtigungstermin Schlange stehen und dem Makler ihre Angaben wie Name und Gehaltsnachweis machen, das ist dann alles. Wenn sie das Glück haben, die Wohnung zu bekommen, folgt eine dicke Rechnung von 1000 bis 2000 Euro je nach Miete. Da fragt man sich natürlich: Warum muss ich denjenigen bezahlen, den ich gar nicht bestellt habe? Derjenige, der den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Wenn ich einen Anwalt beauftrage, stelle ich das auch nicht der anderen Partei von vornherein in Rechnung. Getreu dem Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt. Immerhin summieren sich die Maklerkosten nach Schätzung des Justizministeriums auf 571 Millionen Euro im Jahr.

Volksstimme: Wie soll das kontrolliert werden? Was ist, wenn der Vermieter sagt: Sie kriegen die Wohnung nur, wenn Sie den Makler bezahlen.

Lischka: Es ist gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen worden, dass derjenige, der nicht beauftragt hat, das übernehmen muss. Die Möglichkeit ist dem Vermieter verbaut. Anders ist es damit, diese Kosten auf die Miete umzulegen. Da würde allerdings wieder die Mietpreisbremse eingreifen - der Vermieter kann nicht über zehn Prozent der örtlichen Vergleichsmiete gehen. Ich glaube, Vermieter werden sich künftig sehr genau überlegen, wann sie einen Makler brauchen und wann nicht.

Volksstimme: Plant die Regierung weitere Änderungen beim Mietrecht?

Lischka: Es ist noch ein zweites Mietpaket vorgesehen. Dies soll die energetische Sanierung, die exakte Berechnung der Wohnfläche - eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die es leider nicht ist - und die Mietspiegel-Berechnung regeln. Bei Letzterem werden nur Neuvertragsabschlüsse der vergangenen vier Jahre eingerechnet. Dadurch gibt es eine Dynamik nach oben, weil die Bestandsmieten nicht einfließen, die wir unterbinden wollen.