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Mehr Kontrollen für Künstlersozialkasse

30.04.2014, 11:20

Berlin - Die Bundesregierung will die Künstlersozialkasse durch schärfere Kontrollen bei den abgabepflichtigen Unternehmen sichern. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD).

Die Wirtschaft soll danach durch eine regelmäßige Überwachung zur Zahlung ihrer Sozialabgaben verpflichtet werden. Geplant sind künftig rund 400 000 statt bisher 70 000 Kontrollen pro Jahr, wie das Ministerium mitteilte. Die Experten erwarten Mehreinnahmen von rund 32 Millionen Euro. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand wird auf 13,6 Millionen Euro veranschlagt.

Bisher hatten sich viele Unternehmen ihrer Abgabepflicht entzogen. Die Reform sorgt nach Meinung von Nahles künftig für Abgabegerechtigkeit. "Mit dem neuen Prüfmodell machen wir die soziale Sicherung von Künstlern und Publizisten zukunftsfest und vermeiden gleichzeitig unnötige Bürokratie für kleine Unternehmen", erklärte die Ministerin.

Die Künstlersozialkasse ermöglicht rund 180 000 freien Künstlern und Publizisten eine Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie angestellte Arbeitnehmer zahlen sie nur 50 Prozent der Beiträge. Die andere Hälfte tragen der Bund (20 Prozent) und die Unternehmen, die von der Arbeit der Kreativen profitieren (30 Prozent).

Wegen der Säumigkeit vieler abgepflichtiger Firmen waren die Beiträge zuletzt Anfang des Jahres von 4,1 auf 5,2 Prozent gestiegen. Experten befürchteten eine weitere Steigerung und langfristig einen Kollaps des Systems. Gleichwohl war in der vergangenen Legislaturperiode die schon lange angestrebte Reform am Widerstand der FDP gescheitert.

Die schärferen Kontrollen sollen künftig im Rahmen der mindestens alle vier Jahre stattfindenden Arbeitgeberprüfungen erfolgen. Zuständig bleibt die Deutsche Rentenversicherung. Zudem bekommt die Künstlersozialkasse ein eigenes Prüfrecht.

Sie kann damit Kontrollen - etwa bei einem konkreten Verdacht - auch selbst in die Hand nehmen. Außerdem sollen ihre Experten die Prüfer der Rentenversicherung durch ihr Fachwissen unterstützen. Für Unternehmen, die nur selten Aufträge an Künstler vergeben, wird eine Bagatellgrenze von 450 Euro eingeführt.