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Explosion im Mixer: Mutmaßlicher Islamist erringt Teilerfolg

08.05.2014, 07:43

Karlsruhe - Er wollte eine Bombe bauen - doch die Zutaten explodierten bereits im Küchenmixer. Das Landgericht Frankfurt verurteilte den Studenten deshalb 2013 zu drei Jahren Haft. Nun hat der mutmaßliche Islamist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilerfolg errungen.

Das Gericht hob seine Verurteilung wegen Attentatsvorbereitungen auf und wies den Fall zur neuen Verhandlung an das Landgericht zurück.

Das Landgericht Frankfurt muss den Prozess zum Teil nun neu aufrollen. Es muss klären, ob der junge Mann damals schon fest zu einem Anschlag entschlossen war. Sollte das nicht der Fall sein, kann er mit einer milderen Strafe rechnen.

Der Deutsche afghanischer Herkunft hatte sich im Internet eine Anleitung zum Bombenbau heruntergeladen, die Zutaten besorgt und im Januar 2011 mit dem Bau begonnen. Doch die Mischung explodierte, als er Leuchtkugeln aus Feuerwerkskörpern mit Schwarzpulver und dem Abrieb von Streichhölzern im Mixer zerkleinern wollte. Er erlitt schwere Verbrennungen und sitzt in Untersuchungshaft.

Der BGH urteilte über den Fall hinaus grundsätzlich: Strafbar seien derartige Vorbereitungen nur, wenn der Täter zu einer schweren staatsgefährdenden Straftat wie einem Bombenanschlag "bereits fest entschlossen" sei. Dass er diese nur "für möglich hält und billigend in Kauf nimmt", reiche nicht aus.

Sollte das Landgericht keinen solchen festen Entschluss bei dem Angeklagten feststellen können, geht er dennoch nicht straffrei aus. Denn er war auch wegen der fahrlässig herbeigeführten Explosion verurteilt worden. Dieser Strafteil bliebe dann bestehen.