1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Deutschland
  6. >
  7. Gutachter: Kindergeld-Kürzung für EU-Ausländer ausgeschlossen

Gutachter: Kindergeld-Kürzung für EU-Ausländer ausgeschlossen

15.05.2014, 16:23
Deutschland hat keine rechtliche Möglichkeit, Saisonarbeitern aus anderen EU-Staaten das Kindergeld zu kürzen. Foto: Marcus Brandt/Archiv
Deutschland hat keine rechtliche Möglichkeit, Saisonarbeitern aus anderen EU-Staaten das Kindergeld zu kürzen. Foto: Marcus Brandt/Archiv dpa

Berlin - Deutschland hat keine rechtliche Möglichkeit, Saisonarbeitern aus anderen EU-Staaten das Kindergeld zu kürzen - zu diesem Ergebnis kommt nach Informationen des "Handelsblatts" der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages.

Nach dem Gutachten, das der Zeitung (Freitag) vorliegt, haben EU-Bürger, die in Deutschland steuerpflichtig sind, generell Anspruch auf das volle Kindergeld - auch wenn ihre Kinder in einem anderen EU-Land leben.

Der Vorschlag, die Summe auf das Existenzminimum des jeweiligen Heimatlandes zu kürzen, sei mit EU-Recht unvereinbar, hieß es. Die CSU hatte kürzlich gefordert, die Höhe des Kindergelds vom Wohnort des Kindes und den dortigen Lebenshaltungskosten abhängig zu machen. Das Bundesfinanzministerium stellte jedoch bereits vor einigen Tagen klar, dass man an den Kindergeldansprüchen von EU-Ausländern nicht rütteln werde.