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Verfassungsschutz: Datenweitergabe an US-Dienste rechtmäßig

12.06.2014, 11:15

Berlin/Köln - Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat Kritik an der Zusammenarbeit mit US-Geheimdiensten zurückgewiesen.

"Angesichts der terroristischen Bedrohungslage arbeitet das BfV im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenerfüllung mit verschiedenen US-amerikanischen Diensten zusammen", betonte der Inlandsgeheimdienst in Köln. Bei der Weitergabe von Informationen halte man sich strikt an die gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse. Das parlamentarische Gremium zur Kontrolle der Geheimdienste "wurde und wird über die Datenübermittlung vollumfänglich informiert".

Die "Süddeutsche Zeitung" und die Sender WDR und NDR hatten unter Berufung auf geheime Regierungsdokumente gemeldet, die Zahl der Datensätze, die der Verfassungsschutz an US-Dienste übermittelt habe, habe sich in den vergangenen vier Jahren fast verfünffacht. 2013 habe das BfV 1163 Datensätze an die Amerikaner geschickt, in den ersten drei Monaten dieses Jahres seien es etwa 400 gewesen.

Die Zahl der Datensätze lässt keinen genauen Schluss etwa auf die Anzahl der damit verbundenen Abhör- oder Überwachungsmaßnahmen zu. So kann schon das Öffnen einer Internetseite durch einen Verdächtigen beispielsweise rund 100 Datensätze verursachen. Gleiches gelte für die Erfassung verdächtiger Personen etwa über deren Handynutzung, hieß es aus Sicherheitskreisen. Dass "befreundete Dienste" Erkenntnisse austauschen, ist seit langem gängige Praxis. So erhalten das BfV und der Bundesnachrichtendienst, der deutsche Auslandsgeheimdienst, unter anderem Informationen im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung und liefern auch eigene Erkenntnisse.

Die Datenübermittlung an Partner-Geheimdienste wie den umstrittenen US-Dienst National Security Agency NSA ist in Paragraf 19, Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes geregelt. Dort heißt es, das BfV dürfe "personenbezogene Daten an ausländische öffentliche Stellen sowie an über- und zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung seiner Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist".

Im NSA-Untersuchungsausschuss gibt es unterdessen wegen verzögerter Aktenlieferung Ärger über das Bundesinnenministerium. "Aufgrund des Umfangs und der damit verbundenen komplexen Zusammenstellung des vorzulegenden Aktenmaterials" verspäte sich der Versand, zitiert die "Tageszeitung/taz" aus einem Schreiben des Ministeriums an Ausschusschef Patrick Sensburg (CDU). Ursprünglich hätten alle angeforderten Akten bis Dienstag nach Pfingsten übermittelt werden sollen. Nun werde eine erste Teillieferung erst gegen Ende dieser Woche erfolgen, wird aus dem Schreiben zitiert.

SPD-Obmann Christian Flisek sprach in der "taz" von einem "höchst unprofessionellen Vorgehen". Die Regierung habe nie auf zeitliche Probleme hingewiesen. "Mir ist völlig unverständlich, warum zu dem einvernehmlich festgelegten Termin nicht zumindest erste Teillieferungen an den Ausschuss erfolgen konnten." Grünen-Obmann Konstantin von Notz sprach von einer "Missachtung des Parlaments". Unionsobmann Roderich Kiesewetter (CDU) erklärte, er gehe davon aus, dass die Regierung ihrer Lieferverpflichtung "so rasch wie möglich und voll umfänglich nachkommen wird. Gründlichkeit geht aber vor Schnelligkeit."