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Mehr Geld für ehemalige Heimkinder im Osten

09.07.2014, 07:35

Berlin - Ehemalige Heimkinder in der DDR erhalten mehr Hilfen und Entschädigung. Das Bundeskabinett stockte am Mittwoch den Hilfsfonds "Heimerziehung in der DDR" auf.

Erwartet werden jetzt Ausgaben von bis zu 200 Millionen Euro, die Bund und ostdeutsche Länder bis 2017 je zur Hälfte aufbringen wollen. Der Hilfsfonds war vor zwei Jahren mit einem Volumen von 40 Millionen Euro gestartet, die wegen der großen Nachfrage jedoch schnell ausgegeben waren. Betroffene können noch bis zum 30. September Entschädigung und Hilfen beantragen. Auch im Westen beraten die Jugendminister der Länder über eine Aufstockung.

"Wir können Unrecht nicht ungeschehen machen. Aber wir übernehmen Verantwortung und wollen die Betroffenen unterstützen", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). Von der Nachkriegszeit bis in die 90er Jahre hinein waren in der DDR Kinder und Jugendliche in Heimen zum Arbeiten gezwungen sowie von Betreuern drangsaliert und misshandelt worden - ähnlich wie noch bis Mitte der 70er Jahre in Heimen der alten Bundesrepublik. Viele Betroffene in Ost wie West leiden noch heute unter den Folgen.

Auch für die ehemaligen Heimkinder im Westen haben sich Bund, Länder und Kirchen auf einen Entschädigungsfonds verständigt. Die bislang zugesagte Summe von 120 Millionen wird voraussichtlich auch hier nicht ausreichen. Im Westen haben sich rund 11 000 Betroffene gemeldet. Für den Osten werden ebenfalls mehrere tausend Anträge erwartet.

Schwesig versicherte nach der Kabinettsentscheidung: "Niemand wird im Regen stehen gelassen. Wer Hilfeleistungen des Fonds in Anspruch nehmen möchte und die Voraussetzungen erfüllt, wird diese auch erhalten." Die Ministerin warb bei den Ost-Betroffenen dafür, den Anmeldetermin 30. September 2014 bei den Beratungsstellen in den Bundesländern nicht zu verpassen. Bis Ende der Fondslaufzeit im Juni 2017 bleibe dann genügend Zeit für Beratungsgespräche, um den konkreten Hilfebedarf zu ermitteln. Für die fristgerechte Anmeldung genüge eine formlose schriftliche Nachricht an die Anlauf- und Beratungsstellen.

Ehemalige Heimkinder, die an Spätfolgen leiden, können Geld für Beratungen, Therapien und Sachleistungen beantragen. Zudem geht es um Rentenersatzleistungen.