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Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Elbvertiefung

15.07.2014, 06:38

Leipzig/Hamburg - Die umstrittene Elbvertiefung könnte ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) werden. Das machte das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag zu Beginn der mündlichen Verhandlung über Klagen von Umweltverbänden deutlich.

Die Planer der Elbvertiefung hatten eine Vorlage beim EuGH in Luxemburg abwenden wollen und deshalb zusätzliche Prüfungen vorgenommen.

Insgesamt sechs Tage lang plant das Bundesgericht, über die Klagen der Umweltverbände BUND und Nabu gegen die Ausbaggerung der Elbe mündlich zu verhandeln. Ein Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet. (Az.: BVerwG 7 A 14.12 und 7 A 15.12)

Hintergrund: Die Umweltverbände halten die geplante Ausbaggerung auf einer Gesamtlänge von 136 Kilometern für überflüssig. Außerdem befürchten sie, das eine weitere Vertiefung der Fahrrinne das Ökosystem des Flusses zum Kippen bringen könnte. Hamburg will die Elbe vertiefen, damit Containerschiffe mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Meter den Hafen unabhängig von Ebbe und Flut erreichen können. Tideabhängig sollen sogar Riesen-Frachter mit einem Tiefgang von 14,50 Meter die Elbe passieren können. Nur so könne der Hamburger Hafen den Trend zu immer größeren Frachtschiffen mitgehen und wettbewerbsfähig bleiben.

Hamburg hatte versucht, Bedenken vorab auszuräumen, auch um eine Vorlage beim EuGH zu vermeiden. Der Vorsitzende Richter des 7. Senats, Rüdiger Nolte, sagte aber, mit dem Ansetzen eines Verhandlungstermins in Leipzig sei "keine Vorentscheidung gefallen über die Tragfähigkeit dieses Ansatzes". Wie in einem ähnlichen Verfahren zur Weservertiefung seien bestimmte Fragen des europäischen Wasserrechts "entscheidungserheblich".

Das Weserverfahren hatte das Bundesverwaltungsgericht in Luxemburg vorgelegt. Der EuGH hat darüber noch nicht entschieden. Nolte sagte, über eine Vorlage des Elbverfahrens werde erst am Ende entschieden.

Die Kläger wie die beklagte Hansestadt Hamburg und die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord haben in Leipzig zahlreiche Gutachter und Sachverständige aufgeboten. Sie sollen auf die vielen strittigen Fragen des Naturschutzrechtes Antworten geben. Die Elbvertiefung würde eine ganze Reihe von besonders geschützten Fauna-Flora-Habitat- (FFH) und Vogelschutzgebieten betreffen.

Der Präses der Handelskammer Hamburg, Fritz Horst Melsheimer, erklärte zum Verhandlungsbeginn: "Die gesamte Hamburger Wirtschaft schaut nach Leipzig und hofft, dass das wichtigste Infrastrukturprojekt für Wirtschaft und Arbeit in der Metropolregion Hamburg nach zwölfjährigem Verfahren nun grünes Licht bekommt."