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Nahles will Betriebsrente stärken

12.09.2014, 14:32

Berlin - Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will Betriebsrenten unter deutschen Arbeitnehmern weiter verbreiten. Anfang kommenden Jahres soll der Diskussionsentwurf für die Umsetzung einer EU-Richtlinie vorgelegt werden, wie ein Ministeriumssprecher in Berlin sagte. Dieser solle auch Schritte zur Stärkung der Betriebsrente enthalten.

Der Chef der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion, Peter Weiß (CDU), hatte sich in der "Bild"-Zeitung für eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge im Kampf gegen Altersarmut ausgesprochen. Der Arbeitgeber sollte demnach verpflichtet werden, dem Arbeitnehmer ein Angebot zu machen, einen Teil seines Einkommens steuer- und sozialabgabenfrei für das Alter zur Seite zu legen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt den Vorstoß laut "Tagesspiegel" - die Arbeitgeber lehnen ihn ab.

Die größte Herausforderung sei die geringe Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Unternehmen, so Nahles kürzlich in einem Kommentar zum Thema. Der beste Weg dorthin führe über Gewerkschaften und Arbeitnehmer. Eine höhere steuerliche Förderung könne wegen der begrenzten staatlichen Mittel nicht seriös in Aussicht gestellt werden. Der Sprecher ergänzte, ob Opting-Out eine Rolle spielen könne, bleibe abzuwarten. Dabei zahlt jeder Arbeitnehmer automatisch in eine Betriebsrente ein - außer er entscheidet sich bewusst dagegen.

Nach den jüngsten Zahlen stieg die Zahl der aktiven Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung binnen zehn Jahren von 14,6 auf 19,6 Millionen Verträge 2011. Der Anteil der Beschäftigten mit einer betrieblichen Altersversorgung wird derzeit auf rund 60 Prozent geschätzt.

Die Versicherungswirtschaft forderte neue Impulse für diese Art der Absicherung fürs Alter. Der Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Alexander Erdland, forderte ein Modell auf freiwilliger Basis für die Arbeitgeber, wonach für alle Arbeitnehmer eines Betriebes standardmäßig im Arbeitsvertrag eine Entgeltumwandlung zugunsten der Betriebsrente vorgesehen wird. "Arbeitnehmer können, müssen dann aber nicht daran teilnehmen", sagte Erdland der Nachrichtenagentur dpa.