1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Deutschland
  6. >
  7. Gröhe will Hebammen-Haftpflicht dauerhaft bezahlbar machen

Gröhe will Hebammen-Haftpflicht dauerhaft bezahlbar machen

06.10.2014, 14:45
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe besucht das Geburtshaus Charlottenburg in Berlin. Foto: Britta Pedersen
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe besucht das Geburtshaus Charlottenburg in Berlin. Foto: Britta Pedersen dpa-Zentralbild

Berlin - Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will die bedrohlich steigenden Haftpflichtprämien vieler Hebammen dauerhaft abbremsen.

"Dazu werden wir in Kürze gesetzgeberische Maßnahmen einleiten, die auf die Begrenzung der Regressforderungen der Kranken- und Pflegekassen gegenüber freiberuflichen Hebammen zielen", sagte Gröhe am Montag in Berlin. "Das wird dazu beitragen die Haftpflichtprämien zu stabilisieren und den Versicherungsmarkt zu beleben."

Heute können sich Kassen Behandlungskosten nach einem Geburtsfehler von der Hebammen-Haftpflicht zurückerstatten lassen. Diese Forderungen machen nach früheren Angaben Gröhes 20 bis 30 Prozent der Schadenssumme aus.

Viele Geburtshelferinnen sehen durch die Prämien ihre Existenz bedroht. Zahlten Hebammen im Jahr 2004 noch 1352 Euro für die Versicherung, ist es heute fast das Vierfache. Die hohen Prämien betreffen jene rund 3000 der gut 17 000 freiberuflichen Hebammen, die auch Geburtshilfe leisten. Grund ist, dass bei einer Schädigung des Kindes durch einen Fehler der Hebamme die langfristigen Therapie- und anderen Kosten stark gestiegen sind. Außerdem droht ein Verlust des nötigen Versicherungsschutzes mangels Anbietern.

Gröhe sagte, es sei ihm ein Herzensanliegen, dass Hebammen ihre wichtige Arbeit für Schwangere, Mütter und junge Familien weiter mit guten Rahmenbedingungen ausüben könnten. Die Krankenkassen seien schon im Juli gesetzlich verpflichtet worden, mehr Geld bereitzustellen. Die Hebammen bekämen seither zusätzlich 2,6 Millionen Euro.

Ab Juli 2015 werde dieser Vergütungszuschlag durch einen dauerhaften Sicherstellungszuschlag abgelöst. Gleichzeitig müsse sichergestellt bleiben, dass ein durch einen Behandlungsfehler geschädigtes Kind und seine Familie weiter die erforderliche Hilfe und Unterstützung erhalten.