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Aufgespießt: Formular-Krieg Äpfel und Birnen in der Bürokratie-Falle

Von Steffen Honig 21.10.2014, 03:17

Berlin | Die Russen dürfen bis auf Weiteres nicht an süßen Früchten und herzhaftem Gemüse aus Europa knabbern. Ihre Regierung hat ein Importverbot verhängt. Damit die hiesigen Produzenten nun nicht auf ihrem Obst und Gemüse sitzenbleiben, soll es - EU-finanziert - Äpfel und Birnen in ganz Europa regnen. Natürlich auch in Deutschland. Nur gemeinnützig müssen die Empfänger sein, Tafeln, Kitas oder Altenheime etwa kommen in Frage, dann kann der willkommene Vitaminschub mitten im Herbst anrollen.

Ganz einfach ist das allerdings nicht. Für die bis zum 31. Dezember gültige "Sondermaßnahme" hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eigens eine "Durchführungsverordnung" veröffentlicht. Für deren Verständnis empfiehlt sich ein Fachschulstudium.

Denn so funktioniert das mit dem verhinderten "Russen-Obst": Kostenlose Ware können gemeinnützige Einrichtungen oder wohltätige Stiftungen nur erhalten, wenn sie die "erforderlichen Nachweise und Verpflichtungen vorlegen". Dazu zählen etwa eine Finanzamtsbescheinigung, Steuerbescheid, Freistellungsbescheid oder die Bescheinigung des Trägers. Außerdem ist abzusichern, dass es pro Woche nicht mehr als ein Kilo Obst oder Gemüse pro Person gibt.

Die Produzenten müssen Formulare des Landwirt-schaftsamtes ausfüllen, die behördliche Rückmeldung abwarten und die Ware vor Verteilung kontrollieren lassen. Wenn das alles durch ist, wird nichts mehr zu kontrollieren sein - dann ist die beste Birne längst faul!