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Gericht entscheidet Vorschlag: Streikende mit Vergleich

06.11.2014, 13:55
ARCHIV - Auf einer Anzeigetafel wird am 22.02.2011 während eines bundesweiten Warnstreiks der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) auf dem Hauptbahnhof in Hamburg ein Zugausfall angekündigt. Foto: Bodo Marks/dpa (zu dpa "Lokführer-Gewerkschaft will sich zu Tarifkonflikt äußern" vom 06.10.2014) +++(c) dpa - Bildfunk+++
ARCHIV - Auf einer Anzeigetafel wird am 22.02.2011 während eines bundesweiten Warnstreiks der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) auf dem Hauptbahnhof in Hamburg ein Zugausfall angekündigt. Foto: Bodo Marks/dpa (zu dpa "Lokführer-Gewerkschaft will sich zu Tarifkonflikt äußern" vom 06.10.2014) +++(c) dpa - Bildfunk+++ dpa

Frankfurt/Main (dpa) | Das Arbeitsgericht Frankfurt hat vorgeschlagen, den Lokführerstreik bei der Bahn mit einem Vergleich beizulegen. Inhalte des Vorschlags nannte die Richterin Ursula Schmidt am Donnerstag bei der Verhandlung zunächst nicht. Die Streitparteien sagten zu, den Vorschlag zu prüfen, sobald er vorliegt.

Zuvor hatte die Bahn dargelegt, warum sie den am Mittwoch begonnenen Streik der Lokführer für unverhältnismäßig hält. Sie will eine Einstweilige Verfügung gegen den Streik erreichen. GDL-Chef Claus Weselsky hatte die Bahn aufgefordert, die vorgeschlagene Schlichtungsregel bei intern konkurrierenden Gewerkschaften wegzulassen. Dann könne man den Streik abbrechen und in Verhandlungen eintreten.

Am Abend war noch unklar, ob das Gericht eine Entscheidung fällt. Möglicherweise könnte auch noch die Berufung gegen die Entscheidung verhandelt werden. Das Landesarbeitsgericht hielt sich nach Angaben einer Sprecherin in Bereitschaft.