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Kein Schadenersatz für "Euro-Hawk"-Desaster

14.11.2014, 17:55

Berlin - Die Bundesregierung wird keinen Schadenersatz für den vorzeitigen Abbruch des Drohnen-Projekts "Euro Hawk" erhalten. Einem Rechtsgutachten zufolge hätte das Verteidigungsministerium entsprechende Ansprüche beim US-Hersteller Northrop Grumman bis Ende 2013 geltend machen müssen.

Die Opposition kritisiert nun, dass die Frist nicht verlängert wurde. Von einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben die Gutachter wegen erheblicher Prozessrisiken abgeraten.

Die Entwicklung der Aufklärungsdrohne war im Mai 2013 wegen massiver Probleme bei der Zulassung für den deutschen Luftraum und drohender Mehrkosten von 500 bis 600 Millionen Euro abgebrochen worden. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte das unbemannte Flugzeug den Steuerzahler bereits rund 600 Millionen Euro gekostet.

Der damalige Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) wurde wegen des Desasters mit Rücktrittsforderungen konfrontiert, der Bundestag setzte einen Untersuchungsausschuss ein. Erst jetzt wurde ein mehr als ein Jahr altes Gutachten der Anwaltskanzlei Redeker/Sellner/Dahs veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass es für Schadenersatzforderungen keine Chance mehr gibt. Das 92-seitige Papier, über das am Freitag zuerst "tagesschau.de" berichtete, liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Darin wird ein Schadenersatzanspruch zwar für "denkbar" erklärt. Wegen "ganz erheblicher Prozessrisiken" wird von einer gerichtlichen Auseinandersetzung allerdings abgeraten. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums erklärte, man habe sich dieser Einschätzung angeschlossen.

Die Grünen-Politikerin Katja Keul kritisiert dennoch, dass die Verjährungsfrist nicht verlängert wurde - was problemlos möglich gewesen wäre. "Das gilt vor allem im Hinblick darauf, dass absehbar war, dass die Bundesregierung erneut mit den gleichen Firmen über weitere Aufträge verhandeln würde."

Das Ministerium erwägt, die Drohne "Triton" von Northrop Grumman als Ersatz für den "Euro Hawk" anzuschaffen. Auch die Linke kritisierte, dass die Verjährung hingenommen wurde. "Das Ergebnis ist, dass der Steuerzahler weiter enorm belastet bleibt", erklärte Verteidigungsexperte Alexander Neu.