1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Deutschland
  6. >
  7. Ausweitung von Sonntagsarbeit auf dem Prüfstand

EIL

Ausweitung von Sonntagsarbeit auf dem Prüfstand

24.11.2014, 15:04

Leipzig - Feuerwehrleute und Mediziner dürfen sonntags arbeiten. Aber wie ist das mit Callcenter-Mitarbeitern und Eisherstellern? An diesem Mittwoch soll am Bundesverwaltungsgericht ein Grundsatzurteil zum arbeitsfreien Sonntag fallen.

Das Land Hessen hatte 2011 weitreichende Ausnahmen für den eigentlich gesetzlich geschützten, arbeitsfreien Sonntag festgelegt. Es erlaubte in der sogenannten Bedarfsgewerbeordnung Sonntagsarbeit etwa in Callcentern für den Versandhandel oder saisonal auch in Brauereien und bei Eisherstellern.

Die Gewerkschaft Verdi und zwei evangelische Kirchengemeinden klagten. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel erklärte daraufhin wesentliche Bestimmungen der hessischen Bedarfsgewerbeordnung für unwirksam. Die Eingriffe seien so tiefgreifend, dass sie nicht vom Land Hessen sondern höchstens vom parlamentarischen Gesetzgeber, also dem Bund, hätten erlassen werden dürfen.

Das Land Hessen legte Revision gegen die Entscheidung aus Kassel ein. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dürfte eine politische Signalwirkung haben, denn fast alle Bundesländer haben ähnliche Verordnungen zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen.

Die Gewerkschaften und Kirchen protestieren seit langem gegen eine schleichende Aufweichung des Sonntagsschutzes. "Er wird immer weiter ausgehebelt. Es werden immer neue Tatbestände gesucht, um Ausnahmen zu ermöglichen", sagte Hannes Kreller von der bundesweiten Allianz für den freien Sonntag, die von kirchlichen Arbeitnehmerorganisationen und der Gewerkschaft Verdi getragen wird.

Tatsächlich nimmt die Zahl der Menschen, die regelmäßig oder gelegentlich an Sonn- und Feiertagen arbeiten, zu. 2012 seien es 28,6 Prozent der Beschäftigten gewesen, berichtete die Bundesregierung in diesem Frühjahr nach einer Anfrage der Linksfraktion. 1992 lag der Anteil der Wochenendarbeiter noch bei 20,6 Prozent.