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Untreue-Urteil gegen Ex-CDU-Landeschef Böhr im Dezember

27.11.2014, 06:09

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) will am 11. Dezember sein Urteil zur Affäre um illegale Parteienfinanzierung der rheinland-pfälzischen CDU verkünden.

In dem Prozess geht es um die Bezahlung von Beraterhonoraren im Landtagswahlkampf 2005/2006.

Das Landgericht Mainz hatte den ehemaligen CDU-Landesvorsitzenden Christoph Böhr im Dezember 2013 wegen Untreue zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Politiker Honorar für seinen Wahlkampf-Berater illegal von der Fraktionskasse abgezweigt hat.

Wegen Beihilfe zur Untreue verurteilte das Landgericht den Berater Böhrs, Carsten Frigge (CDU), zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 000 Euro. Gegen das Urteil haben Böhr, Frigge und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.