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DGB pocht auf sofortige Umsetzung des Mindestlohns

31.12.2014, 13:21
Jetzt wird es ernst mit dem Mindestlohn in Deutschland - mit dem Jahreswechsel gibt es  die neue Lohnuntergrenze. Foto: Federico Gambarini
Jetzt wird es ernst mit dem Mindestlohn in Deutschland - mit dem Jahreswechsel gibt es die neue Lohnuntergrenze. Foto: Federico Gambarini dpa

Berlin - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt Arbeitgeber davor, den neuen gesetzlichen Mindestlohn nicht direkt von seinem Start zu Neujahr an komplett umzusetzen.

"Der Mindestlohn gilt ab 00.01 Uhr in der Neujahrsnacht - zum Beispiel für die Menschen, die im Hotel- und Gaststättengewerbe in dieser Nacht arbeiten", sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Der Mindestlohn beträgt 8,50 Euro.

Wenn es Arbeitnehmer gebe, die um ihren Lohn geprellt würden, müssten sie zwar ihr Recht individuell geltend machen. "Aber es ist am einfachsten, sich über die Gewerkschaft zu organisieren und zu sagen: Jetzt gehe ich mit meiner Gewerkschaft gegen diese Machenschaften vor", sagte Körzell. "Dazu laden wir ausdrücklich ein." Der DGB schalte am 2. Januar eine bundesweite Telefon-Hotline (0391/4088003). Eine weitere Hotline hat das Bundesarbeitsministerium eingerichtet (030/60280028).

Die Verjährungsfristen seien sehr lang, sagte Körzell: "Man kann drei Jahre lang rückwirkend den Mindestlohn einfordern." Dann werde es teuer für die Unternehmen, sie müssten in diesem Fall auch die Sozialabgaben inklusive des Arbeitnehmeranteils nachzahlen.

Verdi-Chef Frank Bsirske sagte der dpa, der Mindestlohn werde für mehrere Millionen Menschen mit Verbesserungen einhergehen. "Und er wird von Versuchen begleitet sein, ihn zu unterlaufen." Er sei sicher: "Es bleibt bei der Umsetzung noch vieles zu tun. Aber er ist ein historischer Fortschritt."

Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) kritisierte hingegen die mit dem Mindestlohn verbundene neue Bürokratie. "Ich frage mich, ob diejenigen, die jetzt Verordnungen für die Dokumentation der täglichen Arbeitszeiten verfassen, ernsthaft geprüft haben, was das für die betroffenen Arbeitgeber bedeutet", sagte sie der dpa mit Blick auf Verordnungen der Bundesregierung. So sei es kaum praktikabel und unsinnig, die täglichen Arbeitszeiten von Mini-Jobbern zu dokumentieren. "Neue Bürokratiekosten für die Wirtschaft sind nicht hinnehmbar", sagte Aigner.

Auch Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer warnte vor neuen bürokratischen Belastungen. "Es darf nicht so weit kommen, dass sich der Handwerksmeister mehr um die Arbeitszeiterfassung kümmern muss als um die Akquise von Aufträgen", sagte der Chef des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch). Vor allem mit Blick auf die Mini-Jobber sei in diesem Punkt "dringend eine praktikable Lösung" nötig.

Bereits Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hatte sich vehement gegen die Dokumentationspflichten gewandt, die neu auf Unternehmen zukämen. In einem der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Mittwoch) vorliegenden Positionspapier verlangte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zudem, die möglichen Folgen des Mindestlohns für gering Qualifizierte im Blick zu behalten.

Deren Zahl könne nur verringert werden, wenn auch die Zahl der Schul-, Ausbildungs- und Studienabbrecher durch mehr Investitionen in Bildung abnehme. SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi sagte dagegen: "Mit dem Mindestlohn haben wir sozialpolitisch eine historische Leistung vollbracht und Dumpinglöhnen endlich einen Riegel vorgeschoben."