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Billigstrom-Anbieter Zweiter Anlauf für Prozess um Teldafax-Pleite

27.01.2015, 01:08

Bonn (dpa) l Drei ehemalige Manager des insolventen Energie-Discounters Teldafax stehen seit Montag in Bonn vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gewerbsmäßigen Betrug, Insolvenzverschleppung und Bankrotthandlungen vor.

Sie sollen unter anderem Hunderttausende Kunden geschädigt haben, weil diese Teldafax Vorauszahlungen für die Lieferung des vermeintlich günstigen Stroms geleistet hatten. Nach dem Verlesen der Anklageschrift kündigten zwei der Manager an, sich in dem Prozess nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zu äußern. Einer ist dagegen bereit auszusagen.

Das Gericht hatte in Vorgesprächen mit der Staatsanwaltschaft und Verteidigung einem Ex-Teldafax-Vorstand gegen ein glaubhaftes Geständnis eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt. Am kommenden Verhandlungstag will der Angeklagte hierzu Aussagen machen.

Zu Beginn des Verfahrens legten Staatsanwaltschaft und Verteidigung eine Fülle von Anträgen vor, die unter anderem die Bestellung von weiteren Pflichtverteidigern betrafen. Die Verteidigung verlangte die Einstellung des Verfahrens. Die Mängel eines ersten Prozesses, bei dem sich die Kammer vor einem Jahr für nicht zuständig erklärt hatte, seien nicht beseitigt worden, erklärte einer der Verteidiger. Folgt das Gericht dieser Argumentation, müsste die Staatsanwaltschaft eine neue Anklage erheben.

Mitte 2011 hatte Teldafax Insolvenz angemeldet. Nach Erkenntnissen der Ankläger war das zu spät, weil das Unternehmen schon zwei Jahre zuvor überschuldet gewesen sei. Zum Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit hatte Teldafax mehr als 700000 Kunden. Der Insolvenzverwalter ermittelte einen Schaden von 500 Millionen Euro. Die Insolvenz des Strom-Discounters war - gemessen an der Zahl der Gläubiger - damals die größte Firmenpleite der deutschen Geschichte: 500 000 Geschädigte stellen Ansprüche.

Der erste Anlauf des Strafprozesses war vor einem Jahr kurz nach dem Start abgebrochen worden, weil sich das Gericht für nicht zuständig erklärt hatte. Ein schnelles Ende des Verfahrens wird nicht erwartet. Im zweiten Anlauf hat das Gericht Termine bis zu diesem Jahresende geplant.