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Stromdiscounter wegen Geschäftspraktiken verklagt Verbraucherschützer warnen vor tricksenden Stromanbietern

07.02.2015, 01:25

Bonn (dpa) l Stromdiscounter locken mit Kampfpreisen - doch im Kleingedruckten der Verträge kann sich viel Ärger verbergen. Manche Billiganbieter tricksen massiv im Kampf um Kunden und Gewinne, warnen etwa Experten der Verbraucherzentrale NRW und der Stiftung Warentest.

Daran hat sich auch nach der breiten Berichterstattung über die spektakulären Pleiten der Vorkasse-Stromanbieter Teldafax und Flexstrom nichts geändert. Vor allem um die hohen Boni für Neukunden, die Anbieter als Köder für den Wechsel nutzen, gibt es häufig Streit.

Manche Firmen versuchen später, sich um die Zahlung der Sonderrabatte zu drücken, wie der Energierechtsexperte Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale NRW berichtet. Versorger beriefen sich auf wenig nachvollziehbare Ausschlussgründe oder gaukelten den Kunden mit intransparenten Rechnungen vor, sie hätten den Nachlass bekommen.

Viele Beschwerden gegen Kölner Unternehmensgruppe

"Viele Billigstrom-Anbieter machen im ersten Vertragsjahr zunächst keinen Gewinn, bitten den Kunden aber in den Folgejahren kräftig zur Kasse", heißt es in einer Studie der Unternehmensberatung A.T. Kearney von Ende 2012. Damit sich das Geschäft am Ende rechne, würden den Kunden nach dem ersten Jahr lange Anschlusslaufzeiten untergejubelt oder die Preise im zweiten Jahr stark erhöht, fand die Stiftung Warentest 2014 heraus.

Aktuell konzentrieren sich viele der Beschwerden auf wenige Firmen, darunter eine Unternehmensgruppe aus Köln. Den Anbieter mit einem Geflecht von Unternehmen und Marken haben die Verbraucherschützer wegen der aus ihrer Sicht windigen Praktiken erst abgemahnt, dann beim Landgericht Köln verklagt (Az.: 31 O 514/2014).

Auch die Bundesnetzagentur ermittelt gegen ein Unternehmen aus dieser Gruppe. Grund seien unter anderem zahlreiche Beschwerden über verspätete Abrechnungen, sagte ein Sprecher der Bonner Behörde. Damit werde den Kunden eine fristgerechte Kündigung erschwert. Bei dem Unternehmen war auf Nachfrage niemand zu erreichen. Die Tricks sind zuweilen ausgefeilt: Ein Versorger bot beispielsweise in einer "Weihnachtsaktion" seinen Kunden 50 Euro für eine vorzeitige Vertragsverlängerung zu gleichen Konditionen. Wer unterschrieb, musste danach aber feststellen, dass der Neukunden-Bonus von 25 Prozent nicht mehr gewährt wurde, berichtet die Verbraucherzentrale. Der Versorger interpretierte die Vertragsverlängerung nämlich als Tarifwechsel, der den Bonus hinfällig mache.

Eine gängige Methode zum Abkassieren sind nach Beobachtung von Verbraucherschützern auch überhöhte Abschlagzahlungen und verspätetes Erstatten von Guthaben. Wegen solcher Praktiken hat das OLG Düsseldorf einen Billigstrom-Anbieter Mitte Dezember 2014 verurteilt (Az.: I-20 U 136/14). Das Unternehmen darf Abrechnungsguthaben künftig nicht mehr nach und nach mit Monatsabschlägen verrechnen, sondern muss sie unverzüglich und vollständig ausbezahlen. Meinung