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Mehr Firmenerben werden steuerlich belastet

19.02.2015, 11:20

Berlin - Erben großer Unternehmensvermögen werden sich künftig wohl nicht mehr so leicht vor dem Fiskus drücken können.

Im Zuge der fälligen Korrektur der Erbschaftsteuer soll auch das private Vermögen von Erben oder Beschenkten bei der Frage berücksichtigt werden, ob ein Unternehmen von der Steuerzahlung befreit werden muss, um die Beschäftigung zu sichern. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) setzte damit einen anderen Schwerpunkt als von der Wirtschaft erhofft. In Koalitions- und Regierungskreisen hieß es, es gebe noch keine Entscheidung. Ende nächster Woche würden die Koalitionsfraktionen informiert.

Die Reform ist nötig, weil das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die weitgehende Verschonung des Betriebsvermögens von der Erbschaft- und Schenkungsteuer korrigiert werden muss. Das Aufkommen von rund 5,5 Milliarden Euro steht den Ländern zu. Die Richter verlangen, dass Großunternehmen nicht länger automatisch verschont werden, wenn sie lange genug mit allen oder fast allen Mitarbeitern fortgeführt werden.

Ein Knackpunkt ist, wann ein Unternehmen als "groß" gilt. Es geht nicht um den Wert eines Unternehmens als Ganzes, sondern um den des Erbes oder der Schenkung. Nach Angaben der "FAZ" ist eine Grenze unter 70 Millionen Euro je Erwerb geplant. Spitzenverbände der Wirtschaft schlagen dagegen vor, die "Bedürfnisprüfung" erst von 300 Millionen Euro je Erwerb an starten zu lassen.

Die Fristen und Lohnsummenvorgaben für die Verschonung sollen laut "FAZ" nicht geändert werden. Allerdings müssten mehr Unternehmen als bisher nachweisen, dass sie die Beschäftigung erhalten haben. Auch beim sogenannten Verwaltungsvermögen gebe es Änderungen. Künftig soll nur das wirklich betriebsnotwendige Vermögen begünstigt werden.