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Mögliche Verfahrens-Einstellung im Kinderpornoprozess Edathy kann mit Geldbuße davonkommen

Erst liefern sie sich einen verbalen Streit, dann wollen sie doch über eine Einstellung reden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung im Edathy-Prozess sind sich entgegengekommen.

24.02.2015, 01:26

Verden (dpa) l Der Kinderporno-Prozess gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy könnte mit einer Einstellung gegen Geldauflage enden. Nach kontroverser Diskussion einigten sich Staatsanwalt und Verteidiger zu Prozessbeginn am Montag vor dem Landgericht Verden, darüber zu reden. Der Vorsitzende Richter Jürgen Seifert hatte diese Möglichkeit bereits zuvor in Betracht gezogen. Sie war aber am Nein der Anklagebehörde gescheitert. Voraussetzung für eine Einigung ist nach Worten von Staatsanwalt Thomas Klinge, dass Edathy die Vorwürfe zugibt, die er bisher bestritten hat. Der erste Verhandlungstag endete bereits nach rund eineinhalb Stunden.

Name stand auf Liste
Die Anklagebehörde wirft dem 45-jährigen Edathy vor, im November 2013 über das Internet kinderpornografische Videos und Bilder gekauft zu haben. Die Ermittler waren auf ihn aufmerksam geworden, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma aufgetaucht war, die auch Kinder- und Jugendpornos vertrieben haben soll.

Noch bevor Klinge die Anklageschrift vortragen konnte, beantragte Verteidiger Christian Noll die Einstellung. Ein faires Verfahren sei nicht möglich, argumentierte er. Die Ermittlungen gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig wegen des Verdachts des Geheimnisverrats seien ein Verfahrenshindernis. Lüttig soll interne Ermittlungsdetails auch zum Fall Edathy weitergegeben haben.

Außerdem gebe es weitere Ermittlungsverfahren wegen Durchstechereien, argumentierte der Anwalt. Immer wieder hätten Journalisten unter Hinweis auf Ermittlerkreise berichtet. "In dem Verfahren ist etwas aus dem Lot geraten", beklagte Noll. Seiner Meinung nach liegt die Vermutung nahe, dass über das genährte öffentliche Interesse eine Anklage vor dem Landgericht statt vor dem Amtsgericht erreicht werden sollte.

57 Mitwisser
Nach einem NDR-Bericht sollen 57 Politiker, Ermittler und Amtsträger noch vor der Durchsuchung bei Edathy von dem Verdacht gegen den Politiker gewusst haben. Nach einem Bericht von MDR-Info waren 60 Personen eingeweiht. Die Liste sei Edathy bei seiner Befragung im Dezember vorgelegt worden, sagte die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses des Bundestages, Eva Högl (SPD), dem Sender. Der Untersuchungsausschuss versucht unter anderem herauszufinden, wer Edathys Informant war.

Edathy habe mehr als 100 Morddrohungen erhalten, sagte Noll. Sein Freundes- und Bekanntenkreis habe sich aufgelöst. Eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft sei nicht absehbar. Die Brandmarkung werde sein Leben lang Bestand haben. "Auf ein Urteil kommt es gar nicht mehr an."

Klinge reagierte abweisend auf Nolls Antrag. Im deutschen Recht gebe es keine Verfahrenseinstellung wegen Vorverurteilung. Ein faires Verfahren sei weiterhin gewährleistet, sagte Klinge. "Es interessiert uns nicht in diesem Verfahren, wer wann wem was gesagt hat." Es komme darauf an, ob Edathy die vorgeworfenen Taten nachgewiesen werden könnten.

Auch der Vorsitzende Richter wies den Antrag der Verteidigung zurück. Die Schöffen sollten zunächst über die Anklage informiert werden, die der Staatsanwalt dann verlas.

Nächster Prozesstag ist der 2. März.