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Schäuble offen für Korrekturen bei Erbschaftsteuer-Reform

23.03.2015, 12:00

Berlin - Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist offen für Korrekturen an seinen umstrittenen Plänen für eine Reform der Erbschaftsteuer. "Wir haben uns auf nichts festgelegt", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Bisher gebe es nur Eckpunkte. Doch müsse man dabei die soziale und politische Akzeptanz der Debatte im Kopf haben. Nach den Worten des Ministers gibt es für die Gespräche mit den Ländern, den Koalitionsfraktionen und den Wirtschaftsverbänden kein Tabu, solange man sich im Rahmen dessen bewegt, was das Bundesverfassungsgericht verlangt. Im Ministerium hieß es ergänzend, bisher gebe es keine alternativen Vorschläge, die auch verfassungsrechtlich Bestand haben würden.

Wirtschaftsverbände und Teile der Union lehnen Schäubles Eckpunkte ab. Größter Stein des Anstoßes ist die Bedürfnisprüfung, die das Bundesverfassungsgericht zur Bedingung für die Verschonung von der Erbschaftsteuer gemacht hat. Bisher werden Firmenerben verschont, wenn sie den Betrieb einige Jahre weiterführen und die Arbeitsplätze erhalten. Die Wirtschaft lehnt den Grenzwert von 20 Millionen Euro je Erbfall für die Bedürfnisprüfung ab. Schäuble nannte seine Pläne weniger hart, als viele in der Wirtschaft meinten. Doch ist Schäuble laut "FAZ" bereit, über andere Wege zu diskutieren.

Schäuble ist auch gesprächsbereit bei der Erleichterung für kleinere Unternehmen. Bisher müssen Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern nicht nachweisen, dass sie Beschäftigte gehalten haben, um von der Erbschaftsteuer verschont zu werden. Weil das mehr als 90 Prozent aller Unternehmen sind, ist eine solche pauschale Ausnahme aus Sicht der Karlsruher Richter nicht zulässig. Nach Schäubles Eckpunkten sollen nur Betriebe, die weniger als 1 Million Euro wert sind, den Erhalt der Lohnsumme nicht nachweisen müssen. "Mir gefällt die 1 Million Euro Betriebsvermögen auch nicht, andererseits habe ich bislang keine bessere Lösung gesehen", sagte Schäuble.