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Pilotentests Ein Berufsleben lang auf dem Prüfstand

Sie stehen ihr ganzes Arbeitsleben lang auf dem Prüfstand: Piloten
gehören zu einer Berufsgruppe, die wie kaum eine andere regelmäßig ihr
Können auch in Extremsituationen unter Beweis stellen muss.

27.03.2015, 01:26

Wie werden Kandidaten für eine Pilotenausbildung ausgewählt?
Kandidaten für eine Berufspiloten-Ausbildung müssen sich in der Regel einem mehrtägigen Eignungstest unterziehen, bei dem ihre Persönlichkeit ausgiebig durchleuchtet wird. Dabei geht es auch um so genannte "weiche Fähigkeiten" wie etwa Teamfähigkeit und Kommunikation. Gesucht werden zudem sogenannte "Multitasker" - also Menschen, die mehrere Dinge gleichzeitig erledigen können, ohne deswegen in Stress zu verfallen. Während ihrer zwei- bis dreijährigen Ausbildung werden die Schüler nicht nur in Wetterkunde, Navigation, Technik oder dem Verhalten in besonderen Notfällen gedrillt, sie müssen sich auch regelmäßigen theoretischen und praktischen Tests unterziehen. Diese permanenten Tests werden sie ihr gesamtes Berufsleben über begleiten.

Kann man dadurch psychisch labile Piloten ausschließen?
Nein, wie in jedem Beruf gibt es auch in der Fliegerei immer noch ein gewisses Restrisiko durch Menschen, die es trotz härtester Auswahlverfahren ohne die nötige Eignung ins Cockpit geschafft haben. Das reicht im Hobbyflugbereich vom einstigen Kreml-Flieger Matthias Rust, der sich mit der Cessna seines Hamburger Aero-Clubs auf den Weg ins Herz der damaligen Sowjetunion machte bis hin zum aktuellen Fall.

Stimmt es, dass sich in den USA während der Abwesenheit eines der beiden Piloten Flugbegleiter ins Cockpit begeben müssen?
Lufthansa-Chef Carsten Spohr erwähnte auf seiner Pressekonferenz in Köln, dass in den USA stets ein Steward ins Cockpit muss, wenn es der Pilot unterwegs mal verlässt (Vier-Augen-Prinzip).

Wer überprüft eigentlich, ob Piloten zuverlässig sind?
Unter dem Eindruck der Terroranschläge in den USA wurden auch in Deutschland die Gesetze überprüft und verschärft. Alle Piloten müssen sich in Deutschland nach Paragraf sieben des Luftsicherheitsgesetzes regelmäßig einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen. Dabei werten die zuständigen Behörden Erkenntnisse des Bundeskriminalamts (BKA), des Bundesverfassungsschutzes, des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), des Zollkriminalamts und der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR aus. Nur mit so einer Bescheinigung dürfen Piloten überhaupt den inneren Bereich von deutschen Flughäfen betreten.

Und wenn der Pilot gesundheitlich nicht mehr fit fürs Fliegen ist?
Dann fällt er bei einem der regelmäßigen medizinischen Gesundheitschecks durch und wird berufsuntauglich, wenn sich das negative Urteil des Spezialisten bestätigt. Berufspiloten sind gegen einen sogenannten loss-of-licence meist versichert - Privatpiloten müssen sich dann ein neues Hobby suchen.