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Steuererklärung Ausfüllen lohnt auch für Anleger

Eigentlich können sich Anleger zurücklehnen. Denn seit 2009 wird
automatisch Abgeltungsteuer auf alle Kapitalerträge abgeführt. Die
Formulare auszufüllen kann sich aber dennoch lohnen.

04.04.2015, 01:20

Berlin (dpa) l Das Thema Steuererklärung können sie gelassen angehen. "Anleger zahlen auf alle Kapitalerträge Abgeltungsteuer", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Denn wenn Dividenden ausgeschüttet, Zinsen gezahlt oder Veräußerungsgewinne realisiert werden, führen Finanzdienstleister die fällige Steuer automatisch an das Finanzamt ab. Eine Steuererklärung kann sich trotzdem lohnen, manchmal ist sie sogar ein Muss.

Verpflichtet, die Anlage KAP auszufüllen, sind Anleger, die 2014 keine Kirchensteuer auf ihre Kapitalerträge gezahlt haben, obwohl sie kirchensteuerpflichtig sind. Sie müssen in das Kästchen in Zeile 6 eine 1 eintragen. "Ab diesem Jahr erfolgt der Abzug der Kirchensteuer dann automatisch", erklärt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Für den Abzug der Kirchensteuer muss die einbehaltene Abgeltungsteuer in Zeile 47 und der Solidaritätszuschlag in Zeile 48 eingetragen werden.

Auch alle Anleger, deren Steuern auf Kapitalerträge nicht automatisch abgeführt werden, müssen Anlage KAP abgeben. "Das ist bei privaten Darlehen der Fall", erklärt Rauhöft. Diese Erträge müssen in Zeile 14 eingetragen werden. "Aber auch wenn Anleger einen thesaurierenden Fonds einer ausländischen Fondsgesellschaft haben, müssen die Formulare ausgefüllt werden." Thesaurierend heißt, dass die Ausschüttungen des Fonds wieder angelegt werden. Dies wird in Zeile 15 eingetragen.

Auch wenn es mühsam ist, Anleger sollten hier genau sein. "Denn sonst kann es passieren, dass die Kapitalerträge beim Verkauf der Fondsanteile erneut versteuert werden müssen", erklärt Rauhöft. Und wer einen Fonds über einen langen Zeitraum hält, muss dann unter Umständen noch einmal mit einer größeren Forderung rechnen. Sorgfalt gilt insbesondere auch dann, wenn keine Steuer-Software verwendet wird, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine. In diesem Fall müssen die Kapitalerträge, die in den Zeilen 7 bis 9 eingetragen werden, zusammengerechnet werden. "Mögliche Fehler kann das Finanzamt allerdings oft nicht erkennen und korrigiert dann zu seinen eigenen Gunsten."

Die entsprechenden Belege der Banken oder Fondsgesellschaften müssen immer der Steuererklärung beigefügt werden. Das hat den Vorteil, dass niemand falsche Angaben unterstellen kann.

"Vornehmen sollten sich die Anlage KAP alle Anleger und Sparer, die ihren Sparerfreibetrag nicht optimal aufgeteilt haben", empfiehlt Klocke. Kapitaleinkünfte bis zu 801 Euro pro Jahr oder 1602 Euro bei Ehepaaren sind steuerfrei. Die Geldinstitute führen bei einem Freistellungsauftrag auf geringere Erträge keine Steuern ab. "Wer mehrere Depots hat und den Freibetrag nicht optimal aufgeteilt hat, kann sich zu viel gezahlte Steuer zurückholen", sagt die Steuerexpertin. Dafür muss in Zeile 5 eine 1 eingetragen werden.

In Zeile 12 wird der für die angegebenen Kapitalerträge in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag eingetragen und die Erträge in den Zeilen 7 bis 11 erklärt.

In Zeile 13 tragen Anleger den Teil des Sparer-Pauschbetrags ein, der auf die nicht eingetragenen Kapitalerträge entfällt. Trifft das nicht zu, steht hier eine 0.