1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Deutschland
  6. >
  7. Europa-Richter sollen zu Brustimplantaten entscheiden

Schmerzensgeldklage Europa-Richter sollen zu Brustimplantaten entscheiden

10.04.2015, 01:17
Eine defektes Silikonkissen der französische Billig-Brustimplantate-Firma Poly Implant Prothese (PIP). Foto: Bruno Bebert/Archiv
Eine defektes Silikonkissen der französische Billig-Brustimplantate-Firma Poly Implant Prothese (PIP). Foto: Bruno Bebert/Archiv EPA

Karlsruhe (dpa) l Im Skandal um mangelhafte Brustimplantate der französischen Firma PIP ist jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Zug. Die europäischen Richter müssen klären, welche Pflichten bei der Kontrolle von Medizinprodukten bestehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschieden. (Az.: VII ZR 36/14)

Den BGH-Richter lag erstmals die Schmerzensgeldklage einer betroffenen Frau vor. Die 64-Jährige aus der Vorderpfalz verlangt vom TÜV Rheinland 40000 Euro Schmerzensgeld. Sie wirft dem TÜV vor, die Firma Poly Implant Prothèse (PIP) nicht ausreichend überwacht zu haben.

2010 war bekannt geworden, dass PIP jahrelang Brustimplantate mit billigem Industriesilikon gefüllt hatte. Diese Billigimplantate waren allein in Deutschland etwa 5000 Frauen eingesetzt worden.

Der BGH setzte sein Verfahren am Donnerstag aus und legte dem EuGH mehrere Fragen zur Beantwortung vor. Dabei geht es um die Auslegung europäischer rechtlicher Vorgaben bei der Kontrolle von Medizinprodukten, zu denen etwa Silikonimplantate oder Herzkatheter gehören. Die Antworten des EuGH seien "entscheidungserheblich", begründete der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Eick in Karlsruhe den Schritt.

Der TÜV Rheinland hatte bei PIP die Produktionsprozesse der Kissen geprüft. Das ist notwendig für die Vergabe des europäischen Qualitätssiegels CE. Die Vorinstanzen hatten die Klage der Rentnerin abgewiesen: Der TÜV habe nur das Qualitätssicherungssystem von PIP überprüfen müssen, nicht aber, ob die Implantate tatsächlich das hochwertige Silikon enthielten, urteilte 2013 das Oberlandesgericht Zweibrücken.

Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie erhofft sich von den Europa-Richtern nun klarere Richtlinien. Meinung