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Ferngehalten von Entscheidungen: Karlsruhe prüft Linken-Klage

19.05.2015, 04:40

Karlsruhe - Die Linken-Bundestagsfraktion hat vor dem Bundesverfassungsgericht beklagt, bei der Suche nach einem Hartz-IV-Kompromiss 2011 von den anderen Parteien ausgegrenzt worden zu sein.

Konkret beschwerte sich die Fraktion in Karlsruhe darüber, dass sie in Untergremien des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag nicht vertreten war und dadurch ihre verfassungsmäßigen Mitwirkungsrechte verletzt worden seien. Deswegen hatte sie Klage beim höchsten deutschen Gericht eingereicht (Az.: 2 BvE 1/11).

Die Verfassungsrichter wollen über den Fall hinaus grundsätzlich klären, wie die Arbeitsgruppen und informellen Gesprächsrunden auf der Suche nach einem politischen Kompromiss im Vermittlungsausschuss zusammengesetzt sein müssen. Die Linke will, dass sie genau nach dem Abbild des Bundestages besetzt werden. Ein Teil der Richter zeigte sich jedoch skeptisch gegenüber zu viel formalen Vorgaben.

"Es geht darum, die Ergebnisse von Wahlen zu berücksichtigen und die Rechte und Pflichten von Parteien und Abgeordneten zu wahren", begründete die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Linken, Petra Sitte, in Karlsruhe die Klage.

Die Linke war bei der Suche nach einem Hartz-IV-Kompromiss in einer vom Vermittlungsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe zunächst nicht berücksichtigt worden. Erst ein Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht verschaffte ihr den Platz. Als die Arbeitsgruppe sich nicht auf einen Vorschlag einigen konnte, kam es ab Januar 2011 zu einer informellen Gesprächsrunde. Dort war die Linke gar nicht vertreten. Sie sieht deswegen ihre von der Verfassung garantierten Parteienrechte verletzt

Im Vermittlungsausschuss müsse oft unter Zeitdruck ein Kompromiss gefunden werden, sagte demgegenüber die Geschäftsführerin des Gremiums, Ute Rettler. Dabei müssten die verschiedensten Interessen ausgeglichen und Vertraulichkeit gewahrt werden. Zu viele Formalien würde davon "vieles wegnehmen".

Die von der damaligen schwarz-gelben Koalition ausgearbeitete Hartz-IV-Reform scheiterte im Dezember 2010 zunächst im Bundesrat. Bei der Reform ging es um die Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes und um das Bildungspaket für bedürftige Kinder. Der Konsens kam schließlich im Februar 2011 zustande.