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Ex-Bundespräsident vom Vorwurf der Korruption freigesprochen Gericht sieht keine Beweise gegen Wulff

Nach dreieinhalb Monaten Prozess spricht das Landgericht Hannover
Christian Wulff frei. Die Begründung für das Urteil ohne Sieger: Dem
Gericht fehlen Beweise für die erhobenen Korruptionsvorwürfe.

28.02.2014, 01:19

Hannover (dpa) l Zwei Jahre nach seinem Rücktritt als Bundespräsident ist Christian Wulff vom Korruptionsvorwurf freigesprochen worden. Das Landgericht Hannover urteilte am Donnerstag, für den Vorwurf der Vorteilsannahme im Amt gebe es keine Belege.

Der ehemalige Bundespräsident stand zusammen mit Filmfinancier David Groenewold vor Gericht, weil dieser 2008 für ihn rund 720 Euro Kosten während eines Oktoberfestbesuchs übernommen hatte. Wulff war damals niedersächsischer Ministerpräsident. Später warb er bei Siemens um Unterstützung für einen Film, den Groenewold produzierte. Auch Groenewold wurde vom Vorwurf der Vorteilsgewährung freigesprochen.

Richter Frank Rosenow sagte, das Gericht habe nicht eindeutig feststellen können, dass Wulff Vorteile angenommen habe und dass es eine Unrechtsvereinbarung zwischen ihm und Groenewold gegeben habe. Auch habe sich kein Beleg dafür finden lassen, dass Wulff bemerkt habe, dass Groenewold 400 Euro von seiner Hotelrechnung übernahm. Außerdem habe Wulff glaubhaft versichert, dass er dem Filmfinancier 110 Euro Kosten für einen Babysitter erstattet habe.