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Früherer SS-Mann "Ich bitte um Vergebung"

22.04.2015, 01:22

Lüneburg (dpa) l In einem der letzten großen Auschwitz-Prozesse hat der frühere SS-Mann Oskar Gröning gleich zu Beginn ein umfassendes Geständnis abgelegt. "Für mich steht außer Frage, dass ich mich moralisch mitschuldig gemacht habe", sagte der 93-jährige Angeklagte am Dienstag vor dem Landgericht Lüneburg. Er räumte ein, 1942 kurz nach seiner Ankunft im Konzentrationslager Auschwitz von der Vergasung der Juden dort erfahren zu haben. "Ich bitte um Vergebung. Über die Frage der strafrechtlichen Schuld müssen Sie entscheiden."

Gröning muss sich wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen verantworten. Unter den rund 60 Nebenklägern sind auch Holocaust-Überlebende und ihre Angehörigen.

In seiner knapp einstündigen Aussage räumte der damalige Freiwillige der Waffen-SS alle Vorwürfe der Anklage ein. Demnach half er im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau, Geld aus dem von den Häftlingen zurückgelassenen Gepäck wegzuschaffen, um es an die SS weiterzuleiten. So habe er dem NS-Regime wirtschaftliche Vorteile verschafft und das systematische Töten der Nationalsozialisten unterstützt, wirft ihm die Anklage vor. Der gelernte Bankangestellte wurde später auch "Buchhalter von Auschwitz" genannt.

Gröning steht erst jetzt vor Gericht, weil die Justiz bis 2011 darauf bestand, dass KZ-Aufsehern eine direkte Beteiligung an den Morden nachgewiesen werden muss. Frühere Ermittlungen gegen den SS-Mann waren daher 1985 eingestellt worden. Erst nachdem die Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen ihre Beurteilung änderte, kamen die Ermittlungen gegen Gröning und einige andere KZ-Aufseher wieder in Gang.

Gröning schilderte grausame Vorgänge, die sich vor seinen Augen abspielten. Auf der Suche nach entflohenen KZ-Insassen wurde er Zeuge einer Vergasung in einem dafür umgebauten Bauernhof und hörte die langsam verstummenden Schreie der Opfer.

Nachdem er sah, wie ein SS-Mann ein zurückgelassenes Baby gegen einen Lastwagen schlug und tötete, habe er Vorgesetzte eingeschaltet und um seine Versetzung an die Front gebeten, schilderte Gröning. Ihm sei aber gesagt worden, es gebe keine Möglichkeit, dort herauszukommen, berichtete der Angeklagte weiterhin.

Der Angeklagte erschien mit einem Rollator im Gerichtssaal, gestützt von seinen Anwälten. Das Interesse ausländischer Medien an dem Prozess ist groß. Dolmetscher übersetzen das Verfahren auf Englisch, Hebräisch und Ungarisch. Aus rechtlichen Gründen beschränkt sich die Anklage auf die sogenannte "Ungarn-Aktion", bei der im Sommer 1944 mindestens 300 000 von dort stammende Menschen ermordet wurden.

Sollte Gröning verurteilt und für haftfähig erklärt werden, erwartet ihn eine Strafe von mindestens drei Jahren. Für den Prozess sind bis Ende Juli 27 Verhandlungstage angesetzt.

Überlebende des Konzentrationslagers Auschwitz hatten vor Beginn des Prozesses deutliche Kritik an der juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen in Deutschland geübt. Es habe eine jahrzehntelange Untätigkeit der deutschen Justiz gegeben und ein Desinteresse, Gerechtigkeit herzustellen, hatte das Internationale Auschwitz Komitee am Montag bemängelt.