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Trennungskinder Ab August mehr Unterhalt

Für Kinder, deren Eltern getrennt leben, soll der Unterhalt im Schnitt um 3,3 Prozent steigen. 2016 ist ein weiterer Aufschlag möglich.

28.07.2015, 17:42

Düsseldorf (dpa) | In der neuen "Düsseldorfer Tabelle" des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) werden die Bedarfssätze von Millionen unterhaltsberechtigten Kindern zum ersten Mal seit 2010 wieder erhöht. "Kinder bekommen endlich mehr Geld", sagte Jürgen Soyka, Familienrichter am OLG und einer der Herausgeber der Tabelle, am Dienstag in Düsseldorf. Im Durchschnitt gibt es etwa 3,3 Prozent mehr.

Für Familiengerichte und geschiedene oder getrennt lebende Eltern ist die "Düsseldorfer Tabelle" die Richtschnur für den Unterhalt der Kinder. Fragen und Antworten zur neuen "Düsseldorfer Tabelle":

1. Warum bekommen Trennungskinder mehr Geld?
Der steuerliche Kinderfreibetrag wurde auf 4512 Euro pro Jahr angehoben. Er muss für Unterhaltszahler, das sind meist die Väter, steuerfrei bleiben. Daraus ergeben sich höhere Unterhaltssätze für die Kinder. Der erhöhte Freibetrag gilt seit Anfang 2015, das Gesetz wurde aber erst am 22. Juli verkündet. Deshalb konnte die "Düsseldorfer Tabelle" erst zum 1. August verändert werden. Sie gilt aber nicht rückwirkend. Zuletzt war in der Tabelle etwas für die Unterhaltszahler getan worden: Sie durften einen höheren Betrag für sich behalten.

2. Auch das Kindergeld wurde zu Jahresbeginn angehoben - wie wirkt sich das aus?
Wer Unterhalt zahlt, kann das Kindergeld zur Hälfte verrechnen - normalerweise. Nur für dieses Jahr ist das per Gesetz anders geregelt: Für Zahler gilt noch das alte Kindergeld. Die Erhöhung verbleibt ausschließlich bei dem betreuenden Elternteil. "Sowas hatten wir noch nie", sagt ein Richter zu dieser befristeten Ausnahme. Hintergrund ist wohl, dass die Kinder in dem Jahr zunächst weniger Unterhalt bekommen.

3. Schon Anfang 2015 gab es eine geänderte "Düsseldorfer Tabelle", nun eine Neuauflage und Anfang 2016 wohl schon wieder - warum?

Anfang dieses Jahres wurde unterhaltspflichtigen Vätern und Müttern mehr Geld für das eigene Existenzminimum zugestanden. Nun wirkt sich der höhere Kinderfreibetrag aus: Zwei Tabellen in einem Jahr sind ungewöhnlich, aber die Richter reagieren damit auf aktuelle gesetzliche Regelungen. Und 2016 wird voraussichtlich der steuerliche Kinderfreibetrag - das Existenzminimum eines Kindes - um 96 Euro auf dann 4608 Euro erhöht.

4. Was steht in der "Düsseldorfer Tabelle"?
Die Tabelle ist nach Alter des Kindes und Nettoeinkommen gegliedert: Wer mehr verdient, zahlt auch mehr für den Nachwuchs, und Jüngere bekommen nicht so viel wie Ältere. Der niedrigste Betrag für das geringste Einkommen ist 328 Euro für ein Kind bis zum sechsten Lebensjahr. Falls der Zahler mehr als 4701 Euro netto pro Monat verdient, werden für junge Leute über 18 in der Regel 807 Euro pro Monat gezahlt. Aber die Tabelle ist eine Richtlinie, kein Gesetz.

5. Wie entsteht die Kinderunterhalts-Tabelle und seit wann gibt es sie?
Fachleute aller 24 Oberlandesgerichte in Deutschland sind beteiligt. Auch die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages ist einbezogen. Vor mehr als 50 Jahren wurde die Tabelle, zunächst für den internen Gebrauch, von Richtern des Landgerichts in Düsseldorf entwickelt und später von der nächsten Instanz, dem OLG, weiterentwickelt.