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Christoph Flügge Deutscher leitet Mladic-Prozess

30.05.2011, 04:42

Der frühere Berliner Justiz-Staatssekretär Christoph Flügge soll das Völkermord-Verfahren gegen den serbischen Ex-General Ratko Mladic leiten. Der 63 Jahre alte Jurist wird am UN-Tribunal in Den Haag als Vorsitzender Richter von einem niederländischen und einem südafrikanischen Kollegen unterstützt.

Zum Experten für Völkerstrafrecht hat sich Flügge vor allem entwickelt, seit er 2008 von UN-Generalsekretär Ban Ki Moon zum Richter des UN-Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) in Den Haag ernannt wurde.

In mehreren der komplizierten Verfahren zur Aufarbeitung von Kriegsverbrechen auf dem Balkan saß er mit auf der Richterbank. So war Flügge an der Urteilsfindung im Prozess gegen den früheren Polizeichef und stellvertretenden Innenminister Serbiens, Vlastimir Djordjevic, beteiligt. Der Angeklagte wurde im Februar wegen seiner Rolle bei der mit Morden, Vergewaltigungen und Zerstörungen erzwungenen Flucht von mehr als 800 000 Kosovo-Albanern zu 27 Jahren Gefängnis verurteilt.

Seit 1989 hatte Flügge, der sein Jura-Studium an der Freien Universität Berlin sowie in Bonn absolvierte, die Abteilung Strafvollzug in der Berliner Senatsverwaltung für Justiz geleitet. Auch als Staatsanwalt und Richter war der Jurist mit SPD-Parteibuch tätig. Einen Namen machte sich Flügge vor allem als Experte für den Strafvollzug und mit dem Bekenntnis zu einer liberalen Rechtsprechung.

Anfang 2007 war Flügge von der Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) nach Bekanntwerden der sogenannten Medikamentenaffäre im Gefängnis Moabit als Staatssekretär entlassen worden. Es ging dabei um Arzneimittel, die in der Justizvollzugsanstalt angeblich unterschlagen worden waren. Die Entscheidung war in Justizkreisen und bis ins damals SPD-geführte Bundesjustizministerium auf Kritik gestoßen. Das Ministerium schlug Flügge später für Den Haag vor, wo er die Nachfolge des deutschen Richters Wolfgang Schomburg antrat, der sein Amt aus persönlichen Gründen zur Verfügung gestellt hatte.(dpa)