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Der Schutzschirm für den Euro

19.01.2011, 04:24

Der Euro-Schutz- oder Rettungsschirm wurde für den Fall eingeführt, dass ein Euroland durch außergewöhnliche Ereignisse zahlungsunfähig werden sollte. Er besteht nach Angaben des Bundesfinanzministeriums aus zwei Stufen: Im Rahmen des Europäischen Stabilisierungsmechanismus kann die EU Kredite bis maximal 60 Milliarden Euro aufnehmen und an betroffene Euroländer weitergeben. Der EU-Haushalt sichert diese Kredite ab. Das betroffene Euroland muss sie später mit Zinsen an die EU zurückzahlen.

Wenn die EU-Kredite nicht oder nicht vollständig ausreichen, kommen weitere freiwillige Finanzhilfen der Euroländer zum Zuge. Dies geschieht über Bürgschaften der Euroländer für Kredite maximal für 440 Milliarden Euro bis Ende Juni 2013. Der jeweilige Anteil der einzelnen Euroländer an diesen Bürgschaften richtet sich nach ihrem Kapitalanteil an der Europäischen Zentralbank (EZB). Der auf Deutschland entfallende Anteil soll sich auf maximal 147,6 Milliarden Euro belaufen.

Die Kredite werden durch die neu gegründete European Financial Stability Facility (EFSF) gewährt. Hinzu kommen Kredithilfen durch den IWF von bis zu 250 Milliarden Euro. Insgesamt stehen also bis zu 750 Milliarden Euro zur Verfügung. Auch hier kann der betroffene Mitgliedstaat nur dann Hilfen erhalten, wenn er mit dem IWF und der Europäischen Kommission ein strenges wirtschafts- und finanzpolitisches Sanierungsprogramm vereinbart. (dapd)