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Kanonisches Recht

02.03.2010, 05:26

Z: Magdeburg ZS: MD PZ: Magdeburg PZS: MD Prio: höchste Priorität IssueDate: 28.02.2010 23:00:00
Das Kanonische Recht (Kirchenrecht) regelt die internen Angelegenheiten der römisch-katholischen Kirche. Der Ausdruck Kanonisches Recht leitet sich ab vom griechischen Wort "Kanon" (Richtschnur, Lineal).

Das katholische Kirchenrecht wurde seit dem 2. Vatikanischen Konzil überarbeitet und liegt seit 1983 in der erneuerten Fassung des "Codex Iuris Canonici" (CIC) vor.

Nach dem Verständnis der römisch-katholischen Kirche ist im Kanonischen Recht sowohl göttliches als auch rein kirchliches Recht enthalten. Während das göttliche Recht (ius divium) alle Menschen verpflichtet, gilt das rein kirchliche Recht (ius mere ecclesiasticum) nur für die Glieder der römisch-katholischen Kirche.

In weltlichen juristischen Lehrbüchern findet sich die Ansicht, nach denen Recht nur vom Staat und nicht von einer anderen Gruppierung ausgehen dürfe. Kirchenrechtler betonen, aus dieser Definition könne nicht abgeleitet werden, dass man die Kirche an der selbständigen Ordnung ihrer eigenen Angelegenheiten hindern dürfe. (dpa)