Schulhof-CD-Urteil Von Bernd Kaufholz Fader Geschmack

15.02.2010, 11:50

Z: Magdeburg ZS: MD PZ: Magdeburg PZS: MD Prio: höchste Priorität IssueDate: 12.02.2010 23:00:00
Ein Stendaler Gericht hat gestern einem Altmärker, der 50000 CDs mit dumpf-nationalen Texten bestellt und gelagert hatte, den dritten Freispruch verkündet. Nach zwei Amtsgerichtsurteilen bekam er nun auch vom Landgericht einen "Persilschein".

Dabei ging es letztlich gar nicht mehr um die Texte selbst, vielmehr um die Frage eines "unvermeidlichen Verbotsirrtums" (§ 17 StGB). Und dieser Paragraf rettete den 35-Jährigen vor dem Schuldspruch. Lutz W. hatte sich von einer Hamburger Rechtsanwältin eine "Unbedenklichkeitserklärung" bezüglich der Texte geholt. Dass die Juristin gemeinhin als der rechtsextremistischen Szene zumindest als nahe bezeichnet wird, spielte dabei keine Rolle. W. ist fein raus, weil er sich auf die Expertise der Anwältin verließ und sich – wie es im Strafgesetzbuch heißt – somit über die Widerrechtlichkeit seiner Handlung irrte.

Rechtlich sauber. Doch ein fader Geschmack bleibt. Positiv zu vermerken ist lediglich, dass die sogenannte Schulhof-CD nie verteilt wurde.(Sachsen-Anhalt)