1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Silke Janko zur Rückgabe von NS-Raubkunst: Eine Lex Gurlitt

Silke Janko zur Rückgabe von NS-Raubkunst: Eine Lex Gurlitt

15.02.2014, 01:22

Nach dem spektakulären Fund von mehr als 1400 Kunstwerken in der Münchner Wohnung des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt war Deutschland auf internationalem Parkett in Erklärungsnot geraten: Viele der Bilder gehörten einst jüdischen Bürgern, bis die Nazis sie ihnen abgepresst hatten. Nach der derzeitgen Rechtslage können sich die heutigen Besitzer auf Verjährung berufen. Die eigentlich rechtmäßigen Erben können höchstens auf das Entgegenkommen der heutigen Besitzer hoffen.

Die Gesetzesinitiative der Bayern im Bundesrat ist vor diesem Hintergrund zu betrachten: Sie ist eine Lex Gurlitt, damit die Aufarbeitung des Falles nicht zum Fiasko und zur Blamage Deutschlands gerät. Dreh- und Angelpunkt ist dabei der Aspekt der Bösgläubigkeit. Dem heutigen Besitzer muss nachgewiesen werden, dass er zum Zeitpunkt des Erwerbs gewusst hat, dass es sich um NS-Raubkunst gehandelt hat. Diesen Nachweis zu führen, dürfte schwer werden. Zumindest eines ist erkennbar: Die Politik will diesen Gordischen Knoten lösen.