Narkosemittel für Giftspritze aus Deutschland Dilemma

Von Silke Janko 25.01.2011, 05:25

Die Europäische Union ist weltweit einer der führenden Akteure, der sich für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzt. Kein EU-Mitgliedsstaat darf die Todesstrafe anwenden, selbst in Kriegszeiten nicht. Vor diesem Hintergrund ist auch der Brief von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) an den Pharma-Großhandel zu verstehen. Mit der Bitte, das für die Vollstreckung von Todesurteilen benötigte Narkosemittel Natrium-Thiopental nicht in die USA zu liefern. Die Pharmabranche gedenkt, ihre ethische Verpflichtung einzuhalten.

Nichts wäre peinlicher, wenn gerade ein EU-Staat die Todesstrafe ermöglichen würde. Die Todesstrafe ächten, aber gleichzeitig Bestandteile für die Giftspritze liefern, ist einfach nicht vermittelbar. Dass es dazu einer Ministerbitte bedarf, zeigt das eigentliche Dilemma. Wer die Todesstrafe ächtet, darf sie auch nicht mittelbar ermöglichen – etwa durch Lieferung von Mitteln zu deren Umsetzung. Alles andere wäre scheinheilig.(Politik)