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Michael Bock zum Alkohol-Urteil der Verfassungsrichter: Der Realität entrückt

12.11.2014, 01:18

Die Polizeistatistik sagt aus, dass bei Straftaten wie Körperverletzung jeder dritte Tatverdächtige unter Alkoholeinfluss steht. Auch vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass das Polizeigesetz Kommunen erlaubt, an bekannten innerstädtischen Brennpunkten Alkoholverbote im öffentlichen Raum zu ermöglichen. So kann vorbeugend gegen Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit vorgegangen und die damit häufig verbundene Folgekriminalität gesenkt werden.

Jetzt aber haben die Verfassungsrichter diese Regelung im Polizeigesetz gekippt. Es fehlten "tragfähige und nachvollziehbare Sachgründe für grundrechtsbeschränkende Regelungen", heißt es im Urteil. Somit ist das Alkoholverbot "verfassungswidrig und nichtig".

Die Polizisten, die den Kopf hinhalten müssen und ohnehin immer größerer Gewalt ausgesetzt sind, dürften nur wenig Verständnis für diesen Urteilsspruch aufbringen, der vor allem eines ist: realitätsfremd.