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Hagen Eichler zum Urteil über Arbeitszeugnisse: Lobhudeleien sind die Pest

19.11.2014, 01:13

Das Bundesarbeitsgericht hat die Verhältnisse zurechtgerückt - das ist eine gute Nachricht. Anrecht auf ein Spitzenzeugnis hat nur derjenige, der auch Spitzenleistungen nachweist. Damit stemmen sich die Richter gegen die Inflation herausragender Beurteilungen. 90 Prozent aller Arbeitszeugnisse entsprechen bereits den Schulnoten 1 oder 2 - und das ist ein Problem.

Für den Einzelnen, der besser wegkommt als er es verdient, ist die Lobhudelei eine feine Sache. Für diejenigen, die tatsächlich herausragende Leistungen erbringen, sind die vielen Jubel-Beurteilungen aber die Pest. Ihr Arbeitgeber hat schlicht keine Möglichkeiten mehr, ihre Arbeit angemessen zu würdigen. Hier ist eine Gleichmacherei am Werk, die am Ende allen schadet. Zeugnisse verlieren an Wert, immer wichtiger wird dadurch die Fähigkeit, sich in einem Bewerbungsgespräch gut zu verkaufen. Das Gerichtsurteil sollte ein Signal an alle Zeugnis-Verfasser sein - ein Signal für mehr Ehrlichkeit.