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Hagen Eichler zur Richterbesoldung in Sachsen-Anhalt: Urteil ohne Hintertür

06.05.2015, 01:18

Es ist allerfeinste Juristenprosa, 196 Randnummern lang. Kühl hat Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle das Urteil vorgetragen. Doch wer die Vorgeschichte kennt, ahnt die Genugtuung, die die Mitglieder des Zweiten Senats jetzt verspüren dürften. Denn sie haben bereits zum zweiten Mal über die Besoldung von Beamten entschieden - und diesmal so, dass der Politik keine Hintertür mehr bleiben dürfte.

Bereits 2012 befand Karlsruhe, dass hessische Professoren verfassungswidrig unterbezahlt sind. Das Land legte eine winzige Schippe drauf und wartet seither ab, ob neue Klagen folgen. Die Klage von vier Hallensern gegen die Richterbesoldung in Sachsen-Anhalt gab Voßkuhles Senat nun die Chance, sich selbst zu präzisieren. Das Urteil legt fünf Kriterien fest, anhand derer sich entscheidet, ob die Besoldung angemessen, also verfassungskonform ist. Und noch einen Wink gab es in Richtung Magdeburg: Auch leere Kassen sind keine Rechtfertigung für unzureichende Besoldung.