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Urteil zu Haftbedingungen Von Steffen Honig Ein Hauch von Freiheit

10.03.2011, 04:29

Es ist gewiss belastend, wenn ein Häftling in einem deutschen Knast die Acht-Quadratmeter-Zelle und das Klo für ein knappes halbes Jahr mit einem Mitgefangenen teilen muss. Wenn dies aber wegen Menschenunwürdigkeit eine Haftentschädigung begründen soll, muss man die Meinung des entsprechend urteilenden Bundesverfassungsgerichts nicht teilen. Karlsruhe hat noch eins draufgesetzt: Kann der Staat dem Gefangenen nicht menschenwürdige sechs bis sieben Quadratmeter Zellenfläche und ein belüftetes Klo bieten, winkt dem Häftling erst mal die Entlassung.

Ein Hauch von Freiheit weht da durch Deutschlands Knäste. Die Insassen müssen nicht mehr Eisensägen einschmuggeln, um sich nach draußen zu kämpfen. Künftig reicht bei ausreichender Enge ein Maßband. Darf man an solchen Justiz-Maßstäben zweifeln? Ja, und zwar mit Recht.(Politik)