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Shoppen im Ausland - Was Reisende beachten müssen

18.02.2014, 01:24

Wer zum Shoppen ins Ausland fährt, sollte sich vorher mit den Regeln des Zolls vertraut machen. Sonst muss der Reisende unter Umständen bei der Heimreise kräftig draufzahlen.

Wer mit dem Auto oder dem Zug aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland zurückkehrt,

darf Waren von bis zu 300 Euro

dabei haben, erläutert Walid Mimoun, Sprecher der Bundesfinanzdirektion Mitte in Potsdam.

Wer mit dem Flugzeug oder auf einem Schiff einreist, darf Mitbringsel im Wert von höchstens 430 Euro in seinen Koffer packen.

Für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren liegt diese Grenze

mit allen Verkehrsmitteln bei 175 Euro.

Für alles, was darüber liegt, muss am Zoll nachgezahlt werden: Je nach Ware, Preis und Herkunftsland zwischen 15 und 19 Prozent.

In EU-Ländern sei der Einkauf kein Problem, sagt Mimoun. "Es

gibt keinen Unterschied, ob Sie Designerkleidung in Stuttgart oder in Mailand kaufen", erläutert Mimoun dem Verbraucher.

Waren für den eigenen Bedarf dürfen aus Ländern der EU - bis auf Ausnahmen wie beispielsweise Zigaretten oder Alkohol - zollfrei mit nach Deutschland gebracht werden. (dpa)