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Karlsruhe prüft den Kammerzwang

31.03.2014, 01:19

Karlsruhe/Hamburg (dpa) l Das Bundesverfassungsgericht könnte nach einem "Spiegel"-Bericht erstmals seit 1962 über die umstrittene Pflichtmitgliedschaft deutscher Firmen in Industrie- und Handelskammern entscheiden. Zwei Unternehmen wenden sich mit einer Verfassungsbeschwerde dagegen, dass sie per Gesetz gezwungen sind, in den Kammern Mitglied zu sein. Zuletzt hatte das höchste deutsche Gericht vor 52 Jahren die Zwangsmitgliedschaft für zulässig erklärt. Nachfolgende Beschwerden hatte es gar nicht erst zur Entscheidung angenommen.

Jetzt habe der Erste Senat mehr als 30 Institutionen bis zum 15. Mai um Stellungnahmen gebeten. Wird die Beschwerde angenommen, stünde die Mitgliedspflicht auf dem Prüfstand. Rund fünf Millionen Unternehmen und Gewerbetreibende sind Mitglieder.