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So sichern sich Hauskäufer gegen Mängel ab

05.04.2014, 01:17

Gutachten: Experten wie die Juristin Inka-Marie Storm vom Eigentümerverband Haus Grund Deutschland raten grundsätzlich dazu, ein Gutachten erstellen zu lassen.

Gespräch: Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Kaufinteressenten alle ihm bekannten Mängel zu nennen. Der Verkäufer muss außerdem Fragen des potenziellen Käufers nach Schäden oder Umbauten richtig und vollständig beantworten. Man sollte die Geschichte des Hauses abfragen. Auch Nachbarn könnten Auskünfte geben.

Beurkundung: Der Kauf eines Grundstücks muss von einem Notar beurkundet werden. Storm rät, in dem Beurkundungsvertrag alle vom Verkäufer offengelegten und vom Gutachter gefundenen Mängel zu nennen.

Kontrolle: Hauskäufer haben laut Storm nach der Übergabe drei Jahre lang die Möglichkeit, Mängel zu reklamieren. (dpa)